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Case Study · Asset Deal · Bayern

€54M Umsatz erhalten in 10 Wochen: Asset Deal aus dem Insolvenzverfahren eines bayerischen Spezialchemie-Mittelständlers.

Spezialchemie-Mittelständler mit €54M Umsatz und 230 Mitarbeitern, eröffnetes Regelinsolvenzverfahren. Übernahme des operativen Geschäfts vom Insolvenzverwalter in einer übertragenen Sanierung.

Year of Exit 2024 · Asset Deal aus Insolvenz · 10 Wochen

Über eine übertragende Sanierung erwarb Tactical Management AG 2024 die operativen Vermögensgegenstände eines bayerischen Spezialchemie-Mittelständlers (€54 Mio. Umsatz, 230 Mitarbeiter) aus dem eröffneten Insolvenzverfahren. Closing zehn Wochen nach indikativem Angebot. Alle drei BImSchG-genehmigten Produktionsstandorte erhalten, 218 von 230 Arbeitsplätzen übernommen, 100% der umweltrechtlichen Genehmigungen (BImSchG, WHG) auf neue Holding übertragen.

Eine übertragene Sanierung (Asset Deal aus der Insolvenz) ist das Standardinstrument zur Substanzrettung, wenn das eröffnete Insolvenzverfahren bereits läuft. Der Käufer übernimmt nicht die insolvente Gesellschaft, sondern erwirbt einzelne Vermögensgegenstände – mit dem Effekt, dass Altlasten der insolventen Gesellschaft im Verfahren bleiben und das Geschäft im neuen Rechtsträger sauber fortgeführt werden kann.

Die Ausgangslage: Substanz mit Altlasten

Der Spezialchemie-Mittelständler produzierte industrielle Klebstoffe und Dichtungsmassen für die Automotive- und Bauchemie-Industrie. Drei Produktionsstandorte in Bayern, 230 Mitarbeiter, €54M Umsatz, 80-jährige Familientradition.

Eine Kombination aus stark gestiegenen Rohstoffpreisen, einem verlorenen Schadensersatzprozess (~€8M) und der Übergabe-Konstellation der Eigentümerfamilie führte 2023 zur Stellung des Insolvenzantrags. Das Regelverfahren wurde Anfang 2024 eröffnet, ein erfahrener Insolvenzverwalter aus München bestellt.

Der Insolvenzverwalter beauftragte einen geordneten M&A-Prozess. Wesentliche Auflagen: Erhalt aller drei Produktionsstandorte, Übernahme von mindestens 80% der Belegschaft, Übergang aller umwelt- und betriebsrechtlichen Genehmigungen (BImSchG, WHG), Zahlung der Massekosten vollständig vor Closing.

Die Altlasten – Schadensersatzforderung, Lieferantenverbindlichkeiten, Bankverbindlichkeiten – verblieben im Insolvenzverfahren und wurden über die Insolvenzmasse abgewickelt.

Was wir taten: Asset Deal in 10 Wochen

Wochen 1–3: Indikatives Angebot. Sondierung mit dem Insolvenzverwalter. Datenraumzugang nach NDA. Wesentliche DD-Themen: Genehmigungs-Übertragbarkeit (BImSchG-Genehmigungen sind anlagengebunden, nicht firmengebunden – das ist die strukturelle Voraussetzung für saubere Asset Deals in der Chemie), Mitarbeiter-Übergang (§ 613a BGB greift bei Asset Deal aus Insolvenz nur eingeschränkt), Lagerbestände (kein Ausweisproblem bei Chemierohstoffen).

Wochen 4–7: Due Diligence und Vertragsverhandlung. Kommerzielle DD bestätigte: 95% der Auftragsbestände waren bei Closing fortführbar (chemische Spezifikationen waren OEM-zertifiziert, Wechsel zu Wettbewerbern hätte 6–12 Monate Re-Zertifizierung erfordert). Finanzielle DD bestätigte EBITDA-Potenzial von 8–10% nach Eliminierung der Schadensersatz-Belastung.

Wochen 8–10: Closing und operative Übergabe. Asset-Kaufvertrag mit dem Insolvenzverwalter. Übergang aller umweltrechtlichen Genehmigungen auf die neue Tactical-Holding-Tochter. Übergabe der drei Produktionsstandorte am selben Tag. Übernahme von 218 der 230 Mitarbeiter – die 12 Nicht-Übergänge waren zentrale Verwaltungsfunktionen, die in der Tactical-Holding-Struktur nicht mehr benötigt wurden.

Signature-Element: BImSchG-Genehmigungs-Übertragung

Die kritische technische Hürde bei Asset Deals in der Chemieindustrie ist die Übertragung der umweltrechtlichen Genehmigungen – Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), gegebenenfalls Störfall-Verordnung.

Diese Genehmigungen sind grundsätzlich anlagenbezogen, nicht personenbezogen. Bei einem Asset Deal gehen sie deshalb auf den Erwerber der Anlage über – aber nur, wenn die anzeigepflichtige Übertragung ordnungsgemäß bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (in Bayern: die jeweilige Bezirksregierung) angezeigt wird und keine Versagungsgründe vorliegen.

Wir haben die Übertragungsanzeigen in Woche 4 (parallel zur DD) eingereicht. Die Behörden bestätigten die Übertragbarkeit fristgerecht. Am Closing-Tag hatten wir vollständige operative Genehmigungslage – kein Produktionsstillstand, kein Auftragsverlust.

Transaktionsdetails

Jahr des Exits

2024

Geographie

Bayern

Sektor

Spezialchemie (industrielle Klebstoffe und Dichtungsmassen)

Mandatstyp

Übertragende Sanierung (Asset Deal aus Insolvenz)

Timeline

10 Wochen (Indikatives Angebot bis Closing)

Outcome

Operative Fortführung in neuem Rechtsträger

Kennzahlen

€54M

Umsatz übernommen

230

Arbeitsplätze gesichert

100%

Genehmigungen übertragen (BImSchG, WHG)

Ablauf

Von der Sondierung zum Closing

01

Sondierung mit Insolvenzverwalter

Erstkontakt nach M&A-Prozess-Aufnahme. NDA und Datenraumzugang. Wesentliche DD-Themen vorab umrissen: Genehmigungs-Übertragbarkeit, §613a-Folgen, Lagerbestände.

02

Indikatives Angebot

Bewertung auf Basis normalisierter Stand-Alone-Earnings nach Eliminierung Schadensersatz-Belastung. Standort- und Beschäftigungs-Zusagen vertraglich.

03

BImSchG-Übertragungsanzeige

Parallele Einreichung der Genehmigungs-Übertragungsanzeigen bei der zuständigen Bezirksregierung – BImSchG- und WHG-Anlagen sind anlagenbezogen, nicht firmenbezogen.

04

Due Diligence

Kommerziell: 95% der Auftragsbestände fortführbar (OEM-zertifizierte Spezifikationen). Finanziell: EBITDA-Potenzial 8-10% nach Eliminierung Altlasten. Top-20-Kunden vertraulich kontaktiert.

05

Asset-Kaufvertrag mit Insolvenzverwalter

Übertragung aller operativen Anlagen, Markenrechte, Patente, Kundenverträge. Massekosten vollständig vor Closing gezahlt.

06

Genehmigungs-Übertragung am Closing

BImSchG- und WHG-Genehmigungen gehen mit den Anlagen auf neue Holding über. Kein Produktionsstillstand, keine Re-Zertifizierung erforderlich.

07

Operative Fortführung

218 Mitarbeiter übernommen. EBITDA-Marge Jahr 1: +9% nach Eliminierung der im Verfahren verbliebenen Altlasten.

Ergebnisse

Jeder Workstream geliefert

KennzahlVor MandatErgebnis
Umsatz €54M (im Insolvenzverfahren) €56M (Jahr 1 nach Asset Deal)
EBITDA-Marge ~−4% (Vor-Insolvenz) +9% (Jahr 1, nach Eliminierung Altlasten)
Headcount 230 218 übernommen (95%)
Produktionsstandorte 3 in Bayern 3 (alle erhalten)
Umweltrechtliche Genehmigungen Bei insolventer GmbH 100% übertragen auf neue Holding
Altlasten (Schadensersatz, Banken) ~€18M Im Insolvenzverfahren verblieben
Exit Eröffnetes Insolvenzverfahren Operative Fortführung in neuem Rechtsträger

Häufige Fragen

FAQ

Was ist eine übertragene Sanierung und wie unterscheidet sie sich von einem Insolvenzplan?

Bei einer übertragenen Sanierung (oder ‚Asset Deal aus der Insolvenz‘) erwirbt der Käufer einzelne Vermögensgegenstände der insolventen Gesellschaft – also Anlagen, Maschinen, Vorräte, Marken, Verträge. Die insolvente Gesellschaft selbst wird im Verfahren liquidiert. Bei einem Insolvenzplan dagegen bleibt die Gesellschaft selbst bestehen und wird durch den Plan saniert. Asset Deal ist häufiger, weil Altlasten sauber in der insolventen Gesellschaft bleiben und der Erwerber mit ‚sauberer Bilanz‘ startet.

Wie werden umweltrechtliche Genehmigungen (BImSchG, WHG) bei einem Asset Deal in der Chemie übertragen?

Genehmigungen sind anlagenbezogen, nicht firmenbezogen. Beim Asset Deal geht die Anlage auf den Erwerber über – die Genehmigung folgt der Anlage. Es muss eine Anzeige bei der zuständigen Genehmigungsbehörde erfolgen (BImSchG § 4 Abs. 2). Die Behörde prüft, ob der Erwerber die Genehmigungspflichten weiterhin einhalten kann. Bei sauberer Anzeige und keiner Versagungsgrundlage ist die Übertragung typisch in 4–8 Wochen abgeschlossen.

Greift § 613a BGB (Betriebsübergang) bei einem Asset Deal aus der Insolvenz?

Eingeschränkt. § 613a BGB gilt grundsätzlich auch bei Betriebsübergang aus der Insolvenz, aber mit modifizierten Rechtsfolgen: Arbeitnehmer-Forderungen aus der Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Insolvenzforderungen und gehen nicht auf den Erwerber über. Nach Eröffnung entstehende Forderungen (laufende Löhne) gehen normal über. Praktisch: Der Erwerber übernimmt die Arbeitsverhältnisse, aber nicht die Vor-Insolvenz-Lohnrückstände.

Wie sichert Tactical die Kundenbeziehungen bei einem Asset Deal aus der Insolvenz in der Chemie?

Kundenverträge sind in der Chemie typisch nicht-übertragbar ohne Zustimmung des Kunden. Wir kontaktieren die Top-20-Kunden bereits in der DD-Phase (vertraulich, unter NDA), erklären die Übernahme-Architektur und holen Zustimmungserklärungen ein. Bei OEM-zertifizierten Spezialchemie-Produkten ist die Wechselhürde für den Kunden hoch (6–12 Monate Re-Zertifizierung) – das stabilisiert die Vertragsfortführung.

Welche Größenordnung von Insolvenz-Asset-Deals übernimmt Tactical?

Typisch Umsatz €15–200M und 80–800 Mitarbeiter. Kleinere Asset Deals (€5–15M Umsatz) prüfen wir bei strategischer Substanz, etwa wenn das Geschäft eine seltene technische Position oder einen schwer reproduzierbaren Kundenstamm hat.

Wie schnell muss eine Übernahme nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgen?

Es gibt keine harte Frist, aber praktische: Liquiditätserosion in der Insolvenzmasse, Mitarbeiterabwanderung, Kundenverlust. Realistischer Korridor von Indikativem Angebot bis Closing: 8–16 Wochen. Wir haben im konkreten Fall 10 Wochen geschafft.

Illustrative Tactical-Beispieltransaktion auf Basis typischer DACH-Mittelstand-Distress-Muster. Kennzahlen, Größenklassen und Zeitlinien entsprechen marktüblichen Werten; eine Identifikation mit einer konkreten Transaktion ist nicht beabsichtigt. Verfasst zur Veranschaulichung der Tactical-Methode.

Eine Aktion

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Schriftliche Erst-Einschätzung in 72 Stunden. Vertraulich, indikatives Angebot in wenigen Werktagen.

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