Die Ausgangslage: Substanz mit Altlasten
Der Spezialchemie-Mittelständler produzierte industrielle Klebstoffe und Dichtungsmassen für die Automotive- und Bauchemie-Industrie. Drei Produktionsstandorte in Bayern, 230 Mitarbeiter, €54M Umsatz, 80-jährige Familientradition.
Eine Kombination aus stark gestiegenen Rohstoffpreisen, einem verlorenen Schadensersatzprozess (~€8M) und der Übergabe-Konstellation der Eigentümerfamilie führte 2023 zur Stellung des Insolvenzantrags. Das Regelverfahren wurde Anfang 2024 eröffnet, ein erfahrener Insolvenzverwalter aus München bestellt.
Der Insolvenzverwalter beauftragte einen geordneten M&A-Prozess. Wesentliche Auflagen: Erhalt aller drei Produktionsstandorte, Übernahme von mindestens 80% der Belegschaft, Übergang aller umwelt- und betriebsrechtlichen Genehmigungen (BImSchG, WHG), Zahlung der Massekosten vollständig vor Closing.
Die Altlasten – Schadensersatzforderung, Lieferantenverbindlichkeiten, Bankverbindlichkeiten – verblieben im Insolvenzverfahren und wurden über die Insolvenzmasse abgewickelt.
Was wir taten: Asset Deal in 10 Wochen
Wochen 1–3: Indikatives Angebot. Sondierung mit dem Insolvenzverwalter. Datenraumzugang nach NDA. Wesentliche DD-Themen: Genehmigungs-Übertragbarkeit (BImSchG-Genehmigungen sind anlagengebunden, nicht firmengebunden – das ist die strukturelle Voraussetzung für saubere Asset Deals in der Chemie), Mitarbeiter-Übergang (§ 613a BGB greift bei Asset Deal aus Insolvenz nur eingeschränkt), Lagerbestände (kein Ausweisproblem bei Chemierohstoffen).
Wochen 4–7: Due Diligence und Vertragsverhandlung. Kommerzielle DD bestätigte: 95% der Auftragsbestände waren bei Closing fortführbar (chemische Spezifikationen waren OEM-zertifiziert, Wechsel zu Wettbewerbern hätte 6–12 Monate Re-Zertifizierung erfordert). Finanzielle DD bestätigte EBITDA-Potenzial von 8–10% nach Eliminierung der Schadensersatz-Belastung.
Wochen 8–10: Closing und operative Übergabe. Asset-Kaufvertrag mit dem Insolvenzverwalter. Übergang aller umweltrechtlichen Genehmigungen auf die neue Tactical-Holding-Tochter. Übergabe der drei Produktionsstandorte am selben Tag. Übernahme von 218 der 230 Mitarbeiter – die 12 Nicht-Übergänge waren zentrale Verwaltungsfunktionen, die in der Tactical-Holding-Struktur nicht mehr benötigt wurden.
Signature-Element: BImSchG-Genehmigungs-Übertragung
Die kritische technische Hürde bei Asset Deals in der Chemieindustrie ist die Übertragung der umweltrechtlichen Genehmigungen – Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), gegebenenfalls Störfall-Verordnung.
Diese Genehmigungen sind grundsätzlich anlagenbezogen, nicht personenbezogen. Bei einem Asset Deal gehen sie deshalb auf den Erwerber der Anlage über – aber nur, wenn die anzeigepflichtige Übertragung ordnungsgemäß bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (in Bayern: die jeweilige Bezirksregierung) angezeigt wird und keine Versagungsgründe vorliegen.
Wir haben die Übertragungsanzeigen in Woche 4 (parallel zur DD) eingereicht. Die Behörden bestätigten die Übertragbarkeit fristgerecht. Am Closing-Tag hatten wir vollständige operative Genehmigungslage – kein Produktionsstillstand, kein Auftragsverlust.
