Was vorpositioniert für uns konkret bedeutet
Capital lined up: Eigenkapital für typische Tickets ist verfügbar – kein Fund Internal Approval, kein Investment Committee zwischen Indikation und Closing. Verfügbarkeit ist verifizierbar, nicht nur versprochen.
NDA in 24 Stunden: Wir versenden binnen Stunden eine NDA, die mit den großen DACH-Sanierungskanzleien (CMS, Schultze & Braun, Buchalik-Broemmekamp, GÖRG, White & Case) abgestimmt ist. Gerichtsstand Deutschland oder Schweiz wahlweise.
Operating Leader auf Abruf: Für jedes ernsthaft geprüfte Mandat haben wir zwei Operating Leader, die binnen 48 Stunden nach Signing vor Ort sein können. Das ist Day-One-Verantwortung, kein Day-Hundred-Plan.
Verfahrensjuristen abgestimmt: Sanierungs- und Insolvenzrechtsanwälte sind bekannt, Mandatsbeziehung ist etabliert. Wir prüfen Mandate ohne Anwaltssuche-Phase.
Verfahrensformen, in denen wir auftreten
Übertragende Sanierung aus dem Regelinsolvenzverfahren – als Bieter oder als bevorzugter Erwerber, je nach Verfahrenslage und Verwalter-Mandat. Asset-Bewertung mit Sachverständigen, Mitarbeiterübergang nach §613a BGB, klare Gewährleistungsausgrenzung.
Eigenverwaltung nach §§270 ff. InsO – Ansprache der Schuldnerführung und des Sachwalters in der Phase, in der das Sanierungskonzept noch offen ist. Wir bringen den Erwerb in die Insolvenzplan-Logik ein, statt nachgelagert als Bieter aufzutreten.
Schutzschirmverfahren nach §270b InsO – innerhalb des dreimonatigen Sanierungsfensters. Hier ist Geschwindigkeit der entscheidende Wert; wir treten typisch in den ersten zwei Wochen nach Antragstellung in den Prozess ein.
StaRUG (vor Insolvenzantrag) – Verhandlung mit Restrukturierungsbeauftragtem und Schuldnerführung. Plan-tragend, nicht nachgelagert.
