StaRUG. Verfahren, Kosten, Käuferperspektive 2026.
StaRUG ist im SERP von Anwaltskanzleien und Wikipedia besetzt. Aus Käufer-Sicht fehlt diese Schicht. Hier wird das Verfahren so beschrieben, wie ein operativer Erwerber es liest: als Zeitfenster, in dem eine Sondersituation noch transferierbar ist, und als Verfahrensrahmen, dessen Mechanik die Bedingungen jeder darin liegenden Akquisition vordefiniert.
Warum die Käufer-Perspektive auf StaRUG fehlt
Das öffentliche Material zum StaRUG kommt fast ausschließlich von drei Quellen: Sanierungsberatern und Restrukturierungsanwälten, die das Verfahren auf Schuldner-Seite verkaufen; Insolvenzkammer-Richtern, die in juristischen Fachzeitschriften die Praxis kommentieren; und Wirtschaftsmedien, die einzelne aufsehenerregende Fälle berichten. Was in dieser Berichterstattung fehlt, ist die Stimme des Käufers \u2014 derjenigen Akteure, die im Verfahren als potenzielle Erwerber von Substanz auftreten.
Das ist kein Zufall. Käufer in Sondersituationen sind strukturell zur Diskretion verpflichtet. Wer öffentlich beschreibt, wie er aus einem StaRUG-Verfahren ein Unternehmen erwirbt, schwächt seine Position im nächsten Verfahren. Diese Asymmetrie hat im SERP eine konkrete Konsequenz: die Treffer für \"StaRUG erklärt\" werden von Kanzleien dominiert, die das Verfahren aus Beratungssicht beschreiben, nicht aus Akquisitionssicht. Die operative Tiefe, die ein Käufer braucht, um StaRUG-Fälle frühzeitig zu identifizieren und im richtigen Moment einzutreten, ist im öffentlichen Material kaum verfügbar.
Dieser Beitrag schließt diese Lücke aus zwanzig Jahren operativer Praxis. Was folgt, ist die Sicht eines Erwerbers, der StaRUG-Fälle nicht beschreibt, sondern in ihnen agiert.
Das Verfahren in zwei Sätzen
StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen, in Kraft seit Januar 2021) erlaubt einem Unternehmen mit drohender Zahlungsunfähigkeit, einen Restrukturierungsplan gegen den Willen einzelner Gläubiger durchzusetzen \u2014 ohne formellen Insolvenzantrag, ohne Insolvenzverwalter, mit gerichtlich bestätigtem Plan und gezielten Eingriffen in Gläubigerverhältnisse. Das Verfahren bleibt vertraulich; es erscheint nicht im öffentlichen Insolvenzregister.
Für Käufer bedeutet das: StaRUG ist die diskreteste verfügbare Form, eine Sondersituation rechtssicher zu transferieren. Der Schuldner behält die Geschäftsführung, die Kunden erfahren nichts von der Restrukturierung, die Lieferantenbeziehungen bleiben intakt, das Personal verliert nicht das Vertrauen in die Stabilität. Das macht StaRUG-Erwerbe zur strukturell besten Akquisitionsumgebung in der DACH-Sondersituationen-Landschaft.
Die fünf Phasen eines StaRUG-Falls aus Käufer-Sicht
Phase 1: Drohende Zahlungsunfähigkeit (typisch Monate vor Verfahrensbeginn)
Der Schuldner erkennt eine drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne des §18 InsO. Das ist keine öffentlich wahrnehmbare Phase \u2014 die Erkenntnis verbleibt zunächst beim Schuldner, seinen Steuerberatern, seiner Hausbank. Für Käufer beginnt diese Phase mit Marktbeobachtung: welche Mittelständler im technologischen Mittelstand zeigen Krisensignale (Liefertermin-Verschlechterungen, Personalfluktuation in der Finanzfunktion, Kreditverhandlungen mit weiterem Sicherheitenbedarf)? Wer in dieser Phase die richtigen Beratungsnetzwerke pflegt, erfährt von einem heraufziehenden StaRUG-Fall vier bis acht Wochen vor seiner formalen Beantragung. Vier bis acht Wochen sind die Phase, in der ein Erwerber substanzielle Vorpositionierung leisten kann \u2014 Capital lined up, NDA bereit, zwei Operating Leader identifiziert.
Phase 2: Restrukturierungsanzeige beim Gericht (Tag 0)
Der Schuldner zeigt die Restrukturierungssache beim zuständigen Restrukturierungsgericht an (§31 StaRUG). Mit dieser Anzeige wird das StaRUG-Verfahren formal eingeleitet. Das Gericht prüft die Anzeige formal, nicht inhaltlich; es entscheidet binnen weniger Werktage über die Anberaumung. In der Praxis wird in diesem Zeitfenster auch der Restrukturierungsbeauftragte bestellt (§73 StaRUG), wenn der Schuldner dies beantragt hat oder das Gericht ihn von Amts wegen für erforderlich hält.
Aus Käufer-Sicht ist Tag 0 nicht der Beginn der Akquisitionsarbeit, sondern ihr Härtetest. Wer in dieser Phase noch nicht positioniert ist, hat die nächsten zwei Wochen, um Anschluss zu finden. Wer bereits positioniert ist, sucht jetzt den ersten Kontakt zum Restrukturierungsbeauftragten und zur Geschäftsführung des Schuldners. Beide Kontakte verlangen ein anderes Auftreten als bei einer Insolvenzverwaltung: man tritt nicht als Bieter auf, man tritt als möglicher Sanierungspartner auf, der den Restrukturierungsplan ökonomisch trägt.
Phase 3: Restrukturierungsplan und Stabilisierungsanordnung (Tag 1–Tag 60)
Der Schuldner erarbeitet den Restrukturierungsplan. Der Plan benennt die Krisenursache, die Sanierungsmaßnahmen, die Gläubigergruppen und die jeweiligen Eingriffe in ihre Rechte. Parallel kann das Gericht eine Stabilisierungsanordnung erlassen (§§49\u201359 StaRUG), die Vollstreckungen aussetzt und Verwertungsmaßnahmen unterbindet \u2014 typischerweise für bis zu drei Monate.
Diese Phase ist die operativ entscheidende. Der Restrukturierungsplan kann eine reine Sanierung im Bestand vorsehen (Schuldenschnitt, Stundungen, Eingriffe in Anleiherechte). Er kann aber auch einen Eigentümerwechsel vorsehen \u2014 ein neuer Investor übernimmt die Anteile, finanziert die Sanierung, integriert das Unternehmen operativ. In dieser zweiten Variante ist der Käufer nicht externer Bieter, sondern Strukturpartner des Plans. Wer in den ersten dreißig Tagen substantiell mitwirkt, hat in den Folgewochen wesentlich bessere Karten als ein nachgelagerter Bieter, der den fertigen Plan vorgelegt bekommt.
Phase 4: Gläubigerabstimmung und Planbestätigung (Tag 60–Tag 90)
Der Plan wird den Gläubigergruppen vorgelegt. Erforderlich ist regelmäßig eine Drei-Viertel-Mehrheit der Stimmen je Gruppe (§25 StaRUG); bei Nichterreichen ist eine gerichtliche Bestätigung im Wege des gruppenübergreifenden Cram-Down möglich (§26 StaRUG), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Mit der gerichtlichen Bestätigung wird der Plan rechtskräftig und bindet alle erfassten Gläubiger.
Aus Käufer-Sicht ist das die formale Schließung der Transaktion. Der Eigentümerwechsel, soweit im Plan vorgesehen, wird mit Planbestätigung wirksam. Die wirtschaftliche Substanz geht in das Erwerberunternehmen über, die Verbindlichkeiten gegenüber den Plangläubigern werden auf das Plan-konforme Maß reduziert. Was bleibt, ist die Integrations- und Sanierungsarbeit \u2014 typischerweise die nächsten 18\u201324 Monate.
Phase 5: Nachverfahren und Monitoring (Monate nach Planbestätigung)
Das StaRUG sieht keine institutionelle Nachüberwachung wie das Insolvenzplanverfahren vor. Der Restrukturierungsbeauftragte scheidet mit Planbestätigung aus. Der Erwerber trägt die Verantwortung für die Umsetzung der im Plan zugesagten Maßnahmen. Wer hier nachlässig wird, riskiert nicht nur den Sanierungserfolg, sondern auch die Reputation am Markt für künftige StaRUG-Beteiligungen.
Was StaRUG für die Transaktionsstruktur bedeutet
Ein StaRUG-getriebener Erwerb läuft typischerweise als Share Deal (Eigentümerwechsel an der Trägergesellschaft) oder als kombinierter Anteils- und Anleihegläubigertausch. Das unterscheidet ihn vom typischen Schutzschirm-Erwerb, der regelmäßig als Asset Deal (übertragende Sanierung) strukturiert ist. Die Konsequenzen für den Erwerber:
Vorteile: Kontinuität der Rechtsperson, der Verträge, der Lizenzen, der KRITIS- oder NIS-2-relevanten Zertifizierungen. Kein §613a-BGB-Betriebsübergang, keine Konsultation des Betriebsrats nach §111 BetrVG für einen Inhaberwechsel, keine isolierten Übertragungsverträge je Vermögensgegenstand. Wer in regulierten Sektoren erwirbt \u2014 KRITIS-Operatoren, lizenzpflichtige Finanzdienstleister, ITAR/FDI-screened Verteidigungstechnologie \u2014 spart durch den Share-Deal-Charakter wesentliche Genehmigungspflichten ein.
Nachteile: Die Trägergesellschaft trägt ihre vollständige Verbindlichkeitsstruktur in den neuen Eigentumskreis, mit Ausnahme der im Plan reduzierten Posten. Anfechtungsansprüche der ungekürzten Gläubiger gegen die Trägergesellschaft (nicht gegen den Erwerber) bleiben möglich. Vor-StaRUG-Risiken aus Produkthaftung, Steuerrückständen oder Umweltauflagen werden nicht durch das Verfahren neutralisiert. Eine sorgfältige Due Diligence dieser nicht-restrukturierten Verbindlichkeiten ist Pflicht.
Die Kosten in Zahlen
Direkte StaRUG-Verfahrenskosten verteilen sich auf vier Posten: Restrukturierungsbeauftragter (typisch 80.000\u2013350.000 EUR über drei Monate), Gerichtsgebühren nach GKG/RpflG (regelmäßig im fünfstelligen Bereich), Sachverständige für Bescheinigungen und Bewertungen (50.000\u2013200.000 EUR), und Restrukturierungsplan-Erstellung durch externe Berater (oft sechs- bis siebenstellig). In Summe bewegen sich die direkten Verfahrenskosten typisch in einem Korridor von 200.000\u2013800.000 EUR, je nach Unternehmensgröße und Komplexität.
Die indirekten Kosten übersteigen die direkten regelmäßig um den Faktor zwei bis drei. Hier liegen die Anwaltskosten beider Seiten, die internen Personalkosten für die Restrukturierungssteuerung, die Beraterkosten für Verhandlungen mit Schlüsselgläubigern und die operativen Reibungsverluste während der Verfahrensphase. Ein StaRUG mit drei bis vier Millionen Euro Gesamtkosten ist im oberen Mittelstand nicht ungewöhnlich.
Aus Käufer-Sicht ist die Kostenfrage selten der Engpass. Entscheidender ist, wer die Kosten trägt (der Schuldner aus laufender Liquidität) und wie sie die übernommene Bilanz prägen. Wer eine Trägergesellschaft nach Planbestätigung übernimmt, übernimmt eine Bilanz, in der die Verfahrenskosten als Restrukturierungs- oder Sonderaufwand bereits ausgewiesen wurden. Das vereinfacht die Folgejahres-Bewertung erheblich.
2026 \u2014 die makroökonomische Lage und ihre StaRUG-Konsequenz
Q1 2026 brachte in Deutschland 4.573 Unternehmensinsolvenzen \u2014 oberhalb der Quartalsspitzen der Finanzkrise 2008/2009 (Statistisches Bundesamt). Die Märzzahlen lagen 71 Prozent über dem Durchschnittsmonat des Zeitraums 2016\u20132019. Vollumfänglich für 2026 prognostizieren Allianz Trade, Creditreform und IWH zwischen 23.000 und 25.000 Unternehmensinsolvenzen.
Diese Insolvenzwelle erzeugt eine strukturelle Vorlaufphase im StaRUG-Bestand. Unternehmen, die in der zweiten Hälfte 2025 die drohende Zahlungsunfähigkeit erkannten und in Q1 2026 noch eine Verbleibsperspektive sahen, sind Kandidaten für StaRUG-Anträge im zweiten Halbjahr 2026. Der StaRUG-Bestand 2026 wird voraussichtlich deutlich über den 87 Fällen von 2025 liegen \u2014 erstmals in Richtung dreistelliger Zahlen.
Für Käufer in technologischen Sondersituationen bedeutet das: das Angebot an Akquisitionszielen unter StaRUG-Schutz wird 2026/2027 strukturell wachsen. Die Bieterkonkurrenz unter strategischen Erwerbern bleibt strukturell begrenzt, weil StaRUG-Erwerbe operative Kompetenz erfordern, die viele Finanzinvestoren nicht intern halten. Diese Asymmetrie zwischen Angebot und qualifizierter Nachfrage erzeugt die strukturell günstigsten Einstiegspreise der nächsten zwei Jahre.
Was Tactical Management in einem StaRUG-Verfahren leistet
Tactical Management ist als Erwerber in Sondersituationen positioniert. In einem StaRUG-Fall heißt das konkret: Schriftliche Erst-Einschätzung innerhalb von 72 Stunden, indikatives Angebot innerhalb von ein bis zwei Wochen, Bestätigung der Erwerbsabsicht innerhalb von vier Wochen \u2014 vorausgesetzt, der Restrukturierungsplan ist transferierbar und die Substanz passt zur Plattformlogik.
Wer eine technologische Sondersituation unter StaRUG-Schutz vorbereitet oder bereits in einem Verfahren steht, erreicht uns unter der vertraulichen Eingangsroute: Sondersituation einreichen. Der erste Schritt ist die Sondierung, nicht das Angebot. Der zweite Schritt ist die schriftliche Ersteinschätzung. Der dritte Schritt ist die strukturierte Mitwirkung am Restrukturierungsplan. Die Sequenz ist standardisiert; das Tempo passt sich der Phase des Verfahrens an.
StaRUG ist kein Verfahren, das man aus dem Schreibtisch beobachtet. StaRUG ist ein Zeitfenster, in dem man positioniert ist oder zuschaut.
