Welche deutschen Carve-out-Typen wir abbilden
Konzern-Carve-out aus DAX- oder MDAX-Konzern: nicht strategische Sparte mit eigener Marke und Kundenbasis. Trennung über separate Trägergesellschaft, TSA mit Konzern-IT für 12–24 Monate, Mitarbeiterübergang per Anteilskauf oder §613a BGB je nach Struktur.
Carve-out aus Industrie-Familienholding: peripherer Geschäftsbereich, der nicht zur Kernlogik der Familienholding passt. Häufig mit eigenständiger Marke und definiertem Standort. Strukturierung typisch über Share Deal an einer separaten Trägergesellschaft.
Multi-Country-Carve-out: deutsche Tochter eines internationalen Konzerns wird gemeinsam mit anderen Länder-Töchtern veräußert. Wir prüfen Multi-Country-Bundles in mehrteiligen Erwerbsstrukturen; jede Länder-Einheit folgt der lokalen Rechtsstruktur.
Markentochter mit Wiederbelebungspotenzial: eine Marke, deren Trägergesellschaft im Konzern an strategischer Bedeutung verloren hat, deren Marktposition aber neu aktiviert werden kann. Strukturierung typisch unter Beibehaltung der Marken-IP und Aufbau einer eigenständigen Vertriebsstruktur.
TSA-Disziplin: deutscher Standard, internationaler Anspruch
Transitional Services Agreements regeln, welche Konzern-Services (IT, Finance, HR, Logistik, Einkauf, ggf. lokaler Vertrieb) für welchen Zeitraum zu welchen Konditionen weitergeführt werden. Deutsche Konzerne kalkulieren TSA-Konditionen typisch auf Vollkostenbasis mit Risikoaufschlag — ein Käufer ohne TSA-Erfahrung übersieht regelmäßig die Standalone-Kostenstruktur und entdeckt die Wahrheit erst im Day-Hundred.
Tactical Management bringt externe Standalone-Cost-Estimates vor Indikation ein — für IT typisch über deutsche Mittelstands-IT-Beratungen, für Finance über etablierte Outsourcing-Dienstleister, für HR über deutsche Payroll-Anbieter. Diese Standalone-Kalkulation fließt in die Acquisition-Bewertung ein, nicht erst nach Closing.
Bei KRITIS-/NIS-2-relevanten Carve-outs (Energie, Wasser, IT-Infrastruktur, Telekommunikation, Gesundheit) prüfen wir die Genehmigungsübergänge mit deutschen Aufsichtsbehörden von Beginn an. FDI-Screening nach AWG und AWV bei Beteiligungen mit nicht-EU-Käuferschicht ist eingebaut, nicht nachgelagert.
