Der Schweizer Kontext 2026
Die Schweiz hat eine der grössten Nachfolgewellen Europas vor sich. Die Universität St. Gallen schätzt, dass bis 2030 rund 80'000 Schweizer KMU einen Nachfolger finden müssen. Die Mehrheit ohne familiäre Lösung, viele in Industrie- und Spezialdienstleistungssegmenten mit substantieller Marktposition.
Parallel hat das Schweizer Zinsumfeld 2025 und 2026 zu einer strukturellen Verschiebung im KMU-Bereich geführt. Schweizer Hausbanken (UBS Workout, ZKB, Raiffeisen, regionale Kantonalbanken) reagieren konservativ auf Engagement-Probleme — was den direkten Verkauf an einen vorpositionierten Käufer zum strukturellen Pfad macht.
Tactical Management hat seinen Schweizer Sitz in Baar (Kanton Zug) und kennt die Schweizer Bankenstrukturen, das OR-Verwaltungsratsrecht, das SchKG sowie das Schweizer Fusionsgesetz (FusG). Verhandelt wird in Deutsch, Französisch oder Italienisch — je nach Mandat.
Schweizer Rechtsrahmen, die wir abbilden
Direktverkauf nach OR (Schweizer Obligationenrecht): Anteilskauf an einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Standortzusagen werden im Anteilskaufvertrag verankert.
Fusionsgesetz (FusG): bei strukturellen Verschmelzungen, Spaltungen, Umwandlungen oder Vermögensübertragungen. Mitarbeiterübergang nach Art. 333 OR (das schweizerische Pendant zu §613a BGB).
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG): bei Nachlassverfahren mit Nachlassvertrag oder Konkurs mit Asset-Sanierung. Tactical-Eintrittspunkt typisch in der Nachlassstundung mit provisorischem Sachwalter.
Vorinsolvenzliche Nachlassstundung nach Art. 293 ff. SchKG: das schweizerische Pendant zum deutschen StaRUG bzw. zur österreichischen ReO. Provisorische und definitive Nachlassstundung mit Sachwalter.
Verwaltungsrat als Verkäufer — die Schweizer Eigenheit
Schweizer KMU werden typisch nicht vom Geschäftsführer, sondern vom Verwaltungsrat veräussert. Der Verwaltungsrat trägt die Verkaufsentscheidung kollektiv — auch wenn die operative Geschäftsführung beim CEO liegt.
Tactical Management adressiert den Verwaltungsrat direkt. Erstgespräche finden mit dem VR-Präsidenten und dem CEO statt. Die schriftliche Erst-Einschätzung wird so formuliert, dass sie der Verwaltungsrat in einer Sitzung als Diskussionsgrundlage verwenden kann.
