Wo und wie wir in Verfahren eintreten
Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) und Schutzschirm (§270b InsO): Wir prüfen die Übernahme des Geschäftsbetriebs, während das Sanierungskonzept noch offen ist, und strukturieren die übertragende Sanierung als Asset Deal aus der insolventen Trägergesellschaft.
Regelinsolvenz: Wir treten als Bieter auf, sobald die Substanz herauslösbar und der Verfahrenspfad strukturiert ist. Ansprache typisch über den Insolvenzverwalter, Bewertung auf Asset-Basis mit klar definierter Mitarbeiterübernahme.
Vorinsolvenzliche Distressed-Situationen: Liquiditätskrise ohne formellen Verfahrensrahmen, mit Hausbanken und Kreditversicherern als Co-Verhandler. Hier entscheidet die schriftliche Erst-Einschätzung in 72 Stunden über Anschluss oder Verlust des Prozesses.
Wir übernehmen definierte Altlasten und schließen, wo die Struktur es zulässt, ohne umfassende Verkäufergarantien und ohne Finanzierungsvorbehalt ab.
Was Verwalter von uns erwarten können
Belastbare Einschätzung in fünf Werktagen: keine unverbindliche Interessensbekundung, sondern eine schriftliche Einschätzung der Substanz, des Verfahrenspfads und der Transaktionsstruktur.
Kapital ist vorpositioniert, nicht nur committed: keine Fonds-interne Freigabeschleife zwischen Indikation und Closing.
Belegschaft strukturiert übernommen: Mitarbeiterübergang nach §613a BGB mit vorbereiteter Betriebsrats-Konsultation nach §111 BetrVG. Transparente Kommunikation gegenüber Belegschaft und Lieferanten von Tag eins.
Verfahrensjuristen abgestimmt: wir arbeiten regelmäßig mit Sanierungs- und Insolvenzkanzleien zusammen und prüfen Mandate ohne vorgeschaltete Anwaltssuche.
