StaRUG (vorinsolvenzliche Restrukturierung)
Das StaRUG ermöglicht seit Januar 2021 die Restrukturierung mit Eingriff in Gläubigerrechte ohne formellen Insolvenzantrag. Vertraulich, ohne Insolvenzverwalter, mit gerichtlich bestätigtem Plan. 87 dokumentierte Verfahren in 2025 (Börsen-Zeitung), Schwerpunkt-Gerichtsstand München.
Tactical Management tritt regelmäßig als plan-tragender Erwerber in StaRUG-Verfahren ein. Vorpositionierung typisch in der Phase zwischen Restrukturierungsanzeige (§31 StaRUG) und Plan-Vorlage. Wir arbeiten mit Restrukturierungsbeauftragtem und Schuldnerführung — nicht als externer Bieter, sondern als Strukturpartner.
Closing typisch über Anteilskauf (Share Deal) an der Trägergesellschaft, weil StaRUG keine übertragende Sanierung mit Asset-Aussonderung vorsieht. Konsequenz: KRITIS-/NIS-2-Zertifizierungen bleiben erhalten, §613a-BGB-Mitarbeiterübergang entfällt, Konsultation nach §111 BetrVG ist nicht zwingend.
Schutzschirmverfahren nach §270b InsO
Das Schutzschirmverfahren ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung mit dreimonatigem Sanierungsfenster vor Verfahrenseröffnung. Drohende Zahlungsunfähigkeit als Voraussetzung, kein eingetretener Insolvenzgrund. Schuldner behält die Verwaltungsbefugnis, Sachwalter beaufsichtigt.
Tactical-Management-Eintrittspunkt: typisch in den ersten zwei Wochen nach Antragstellung. Wir treten in den Sanierungsplan ein, bevor die Gläubigerversammlung den Plan abstimmt. Closing-Struktur typisch als übertragende Sanierung (Asset Deal aus der insolventen Trägergesellschaft) — mit klarer Asset-Bewertung, Mitarbeiterübergang nach §613a BGB und sauberer Gewährleistungsausgrenzung.
Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO
Die Eigenverwaltung ist das Insolvenzverfahren, in dem der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters die Verwaltungsbefugnis behält. Vorteile gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren: Geschäftsführung bleibt im Amt, Kundenkommunikation bleibt kontrollierbar, Lieferantenbeziehungen werden eher gehalten.
Erwerbsstruktur typisch als übertragende Sanierung (Asset Deal). Mitarbeiterübergang nach §613a BGB, Sachwalter-Mitwirkung im Verkaufsprozess, Insolvenzgericht-Abstimmung über Sanierungsplan.
Regelinsolvenz mit übertragender Sanierung
Wenn StaRUG und Schutzschirmverfahren nicht zugänglich sind (etwa weil Zahlungsunfähigkeit bereits eingetreten ist), bleibt die Regelinsolvenz mit übertragender Sanierung. Asset Deal aus der Insolvenzmasse, Mitarbeiterübergang nach §613a BGB, klar definierte Risikoausgrenzungen.
Tactical-Management-Eintrittspunkt: typisch über den Insolvenzverwalter, im Auktions- oder Bilateral-Modus. Bewertung mit Sachverständigem, Asset-Aussonderung dokumentiert, Anfechtungsfeste Strukturierung bei §129 InsO-Risiken.
