Verfahrenswahl
Gegenüberstellung von außergerichtlicher Lösung, Restrukturierungsverfahren nach ReO und Sanierungsverfahren nach IO, mit Zeitplan, Kosten und Erfolgsaussichten.
Österreich · Restrukturierungsordnung
Seit 2021 können österreichische Unternehmen bei wahrscheinlicher Insolvenz ein Restrukturierungsverfahren nach der ReO nutzen, bevor ein Insolvenzverfahren nötig wird. Tactical Management AT GmbH in Wien bereitet Restrukturierungsplan, Planrechnung und Finanzierung wirtschaftlich vor, gemeinsam mit spezialisierten Sanierungsanwälten.
Kurz gesagt
Die Restrukturierungsordnung (ReO) ist seit 17. Juli 2021 in Kraft und setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie in Österreich um. Sie erlaubt Unternehmen bei wahrscheinlicher Insolvenz, ausgewählte Gläubiger in einen Restrukturierungsplan einzubeziehen, der in jeder Gläubigerklasse mit Kopfmehrheit und 75 Prozent der Forderungssumme angenommen wird. Der Schuldner bleibt in Eigenverwaltung, auf Antrag ist eine Vollstreckungssperre von bis zu drei, verlängert bis zu sechs Monaten möglich. Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, führt der Weg meist in das Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung (IO) mit einer Mindestquote von 20 Prozent, in Eigenverwaltung 30 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren.
Die ReO ist ein vorinsolvenzliches Werkzeug. Sie greift, wenn der Bestand des Unternehmens gefährdet ist, aber noch Zeit bleibt, Finanzverbindlichkeiten, Leasing- oder Lieferantenforderungen gezielt neu zu ordnen. Arbeitnehmerforderungen dürfen nicht einbezogen werden.
Wer den Zeitpunkt verpasst, hat weniger Optionen. Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beginnt die Antragsfrist nach § 69 IO: ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 60 Tage. Die wirtschaftliche Vorbereitung sollte daher früh beginnen.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Typische Situationen
Was wir konkret tun
Gegenüberstellung von außergerichtlicher Lösung, Restrukturierungsverfahren nach ReO und Sanierungsverfahren nach IO, mit Zeitplan, Kosten und Erfolgsaussichten.
Wirtschaftlicher Teil des Restrukturierungsplans: Klassenbildung, Planrechnung, Vergleich mit dem Insolvenzszenario, integrierte Finanzplanung.
Rollierende 13-Wochen-Planung und der Finanzplan, den Gericht, Restrukturierungsbeauftragter oder Sanierungsverwalter sehen wollen.
Quotenrechnung, Finanzierung der Quote und Fortführungsplanung für das Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung.
Vorbereitung und Führung der Gespräche mit Banken, Leasinggebern, Kreditversicherern und Gläubigerschutzverbänden.
Investorenprozess oder direkter Einstieg von Tactical. Neue Finanzierung macht einen Plan für die Gläubiger oft erst zustimmungsfähig.
Vergleich
Beide Wege führen zu einer Entschuldung mit Fortführung des Unternehmens, unterscheiden sich aber im Zugang, in der Öffentlichkeit und darin, wer einbezogen wird. Die Übersicht ist vereinfacht und ersetzt keine rechtliche Prüfung.
| Restrukturierungsverfahren (ReO) | Sanierungsverfahren (§§ 166 ff. IO) | |
|---|---|---|
| Zugang | Wahrscheinliche Insolvenz, vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit | Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit |
| Einbezogene Gläubiger | Vom Schuldner ausgewählte betroffene Gläubiger, keine Arbeitnehmerforderungen | Alle Insolvenzgläubiger |
| Öffentlichkeit | Auf Wunsch nicht öffentlich; als Europäisches Restrukturierungsverfahren (§ 44 ReO) öffentlich in der Ediktsdatei | Öffentlich in der Ediktsdatei |
| Kontrolle | Eigenverwaltung, bei Bedarf mit Restrukturierungsbeauftragtem | Mit Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters, sonst Insolvenzverwalter |
| Annahme | Je Klasse Kopfmehrheit und 75 Prozent der Forderungssumme der anwesenden Gläubiger, klassenübergreifender Cram-down möglich | Kopfmehrheit und mehr als die Hälfte der Forderungssumme der anwesenden Gläubiger |
| Mindestquote | Keine gesetzliche Mindestquote; Gläubiger dürfen nicht schlechter stehen als im Insolvenzfall | 20 Prozent binnen zwei Jahren, in Eigenverwaltung 30 Prozent |
| Schutz vor Exekution | Vollstreckungssperre auf Antrag, bis zu drei Monate, verlängerbar auf sechs Monate | Exekutionssperre mit Verfahrenseröffnung |
| Arbeitnehmer | Nicht betroffen, kein Insolvenz-Entgelt | Insolvenz-Entgelt nach IESG, Instrumente des Insolvenzrechts |
Vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Stand September 2026. Ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren steht offen, wenn nur Finanzgläubiger betroffen sind und bereits 75 Prozent je Klasse zugestimmt haben. Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren wird entzogen, wenn der Sanierungsplan nicht binnen 90 Tagen angenommen wird.
Weitere Instrumente
Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) kennt ein eigenes Reorganisationsverfahren und vor allem zwei Kennzahlen: Liegt die Eigenmittelquote unter 8 Prozent und die fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahren, wird Reorganisationsbedarf vermutet. Wer als Geschäftsleiter dann weder ein Reorganisationsverfahren einleitet noch sonst gegensteuert, riskiert eine persönliche Haftung im späteren Insolvenzfall. In der Praxis ist das URG-Verfahren selten, die Kennzahlen sind aber ein wichtiges Frühwarnsignal.
Tritt Zahlungsunfähigkeit oder bei Kapitalgesellschaften Überschuldung ein, ist nach § 69 IO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens binnen 60 Tagen, der Insolvenzantrag zu stellen. Die Frist ist kein Planungszeitraum, sondern eine Obergrenze für ernsthafte Sanierungsbemühungen. Während einer Vollstreckungssperre nach ReO ruht die Antragspflicht wegen Überschuldung, nicht aber jene wegen Zahlungsunfähigkeit.
Rolle von Tactical
Tactical Management AT GmbH, Graben 12, 1010 Wien, verantwortet den wirtschaftlichen Teil: Liquidität, Restrukturierungskonzept, Planrechnung, Finanzierung und Investor. Rechtsberatung und die Vertretung vor dem Landesgericht beziehungsweise dem Handelsgericht Wien übernehmen spezialisierte österreichische Sanierungsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten. Tactical leistet keine Rechtsberatung.
Ablauf
Liquiditätsstatus, Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Wahl zwischen außergerichtlicher Lösung, ReO und IO.
Restrukturierungskonzept, Klassenbildung, Planrechnung, erste Gespräche mit den wesentlichen Gläubigern.
Antrag beim Gericht durch die Anwälte, bei Bedarf Vollstreckungssperre, Tagsatzung zur Abstimmung, gerichtliche Bestätigung.
Operative Sanierung, Umsetzungscontrolling und, wo vereinbart, Einstieg des Investors.
Mehr als Beratung
Viele Restrukturierungspläne scheitern nicht an der Rechnung, sondern daran, dass niemand neues Geld einbringt. Tactical kann als Investor in den Plan eintreten, eine Zwischenfinanzierung stellen oder das Unternehmen übernehmen. Mehr dazu unter Turnaround-Investor Österreich und Investor für Unternehmenssanierung.
Häufige Fragen
Die Restrukturierungsordnung (ReO) ist Teil des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes und seit 17. Juli 2021 in Kraft. Sie ermöglicht Unternehmen bei wahrscheinlicher Insolvenz ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren außerhalb der Insolvenz. Kern ist ein Restrukturierungsplan, der auch ablehnende Gläubiger einer Klasse bindet, wenn die gesetzlichen Mehrheiten erreicht werden.
In jeder Gläubigerklasse muss die Mehrheit der anwesenden betroffenen Gläubiger zustimmen, und deren Forderungen müssen mindestens 75 Prozent der Forderungssumme der Anwesenden erreichen. Stimmt nicht jede Klasse zu, kann das Gericht den Plan unter bestimmten Voraussetzungen klassenübergreifend bestätigen. In diesem Fall ist ein Restrukturierungsbeauftragter zu bestellen.
Nicht zwingend. Das Verfahren kann ohne Veröffentlichung geführt werden, was für Kunden- und Lieferantenbeziehungen oft entscheidend ist. Beantragt der Schuldner ein Europäisches Restrukturierungsverfahren nach § 44 ReO, wird es in der Ediktsdatei bekannt gemacht und in der EU nach der EuInsVO anerkannt. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Gläubigerstruktur und Auslandsbezug ab.
Das Sanierungsverfahren ist ein Insolvenzverfahren, öffentlich und für alle Gläubiger verbindlich. Es verlangt eine Mindestquote von 20 Prozent binnen zwei Jahren, in Eigenverwaltung 30 Prozent, und steht auch bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Die ReO setzt früher an, bezieht nur ausgewählte Gläubiger ein und kennt keine Mindestquote, dafür bleiben Arbeitnehmerforderungen außen vor.
Nach § 69 IO ist der Antrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens binnen 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Bei Kapitalgesellschaften gilt das auch für die Überschuldung. Die 60 Tage sind eine Höchstfrist, die nur für ernsthafte und aussichtsreiche Sanierungsbemühungen genutzt werden darf. Die rechtliche Beurteilung im Einzelfall übernehmen Sanierungsanwälte.
Nein. Tactical Management AT GmbH verantwortet die wirtschaftliche Seite: Liquidität, Konzept, Planrechnung, Finanzierung und Investorenlösung. Die rechtliche Beratung und die Vertretung vor Gericht übernehmen österreichische Sanierungsanwälte, die wir auf Wunsch einbinden.
Verwandte Leistungen
Vertrauliches Erstgespräch
Drei Zeilen genügen. Der Gründungspartner meldet sich persönlich, vertraulich und mit einer konkreten Einordnung. Tactical Management AT GmbH, Graben 12, 1010 Wien.