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Österreich · Restrukturierungsordnung

Restrukturierungsordnung und Sanierungsverfahren. Den richtigen Weg rechtzeitig wählen.

Seit 2021 können österreichische Unternehmen bei wahrscheinlicher Insolvenz ein Restrukturierungsverfahren nach der ReO nutzen, bevor ein Insolvenzverfahren nötig wird. Tactical Management AT GmbH in Wien bereitet Restrukturierungsplan, Planrechnung und Finanzierung wirtschaftlich vor, gemeinsam mit spezialisierten Sanierungsanwälten.

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Kurz gesagt

Die Restrukturierungsordnung (ReO) ist seit 17. Juli 2021 in Kraft und setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie in Österreich um. Sie erlaubt Unternehmen bei wahrscheinlicher Insolvenz, ausgewählte Gläubiger in einen Restrukturierungsplan einzubeziehen, der in jeder Gläubigerklasse mit Kopfmehrheit und 75 Prozent der Forderungssumme angenommen wird. Der Schuldner bleibt in Eigenverwaltung, auf Antrag ist eine Vollstreckungssperre von bis zu drei, verlängert bis zu sechs Monaten möglich. Ist das Unternehmen bereits zahlungsunfähig, führt der Weg meist in das Sanierungsverfahren nach der Insolvenzordnung (IO) mit einer Mindestquote von 20 Prozent, in Eigenverwaltung 30 Prozent, zahlbar binnen zwei Jahren.

Die ReO ist ein vorinsolvenzliches Werkzeug. Sie greift, wenn der Bestand des Unternehmens gefährdet ist, aber noch Zeit bleibt, Finanzverbindlichkeiten, Leasing- oder Lieferantenforderungen gezielt neu zu ordnen. Arbeitnehmerforderungen dürfen nicht einbezogen werden.

Wer den Zeitpunkt verpasst, hat weniger Optionen. Mit Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beginnt die Antragsfrist nach § 69 IO: ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 60 Tage. Die wirtschaftliche Vorbereitung sollte daher früh beginnen.

Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner

Typische Situationen

Wann österreichische Unternehmen die ReO prüfen sollten.

  • Die Liquiditätsplanung zeigt, dass die Zahlungsfähigkeit in den kommenden Monaten ohne Eingriff nicht gesichert ist.
  • Einzelne Banken oder Leasinggeber blockieren eine außergerichtliche Einigung.
  • Die URG-Kennzahlen sind überschritten: Eigenmittelquote unter 8 Prozent und fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre.
  • Finanzverbindlichkeiten müssen gestundet, gekürzt oder in Eigenkapital umgewandelt werden.
  • Ein Investor will einsteigen, aber nur nach Bereinigung der Passivseite.
  • Die Geschäftsführung will die Kontrolle behalten und ein öffentliches Insolvenzverfahren vermeiden.

Was wir konkret tun

Was Tactical in Österreich übernimmt.

Verfahrenswahl

Gegenüberstellung von außergerichtlicher Lösung, Restrukturierungsverfahren nach ReO und Sanierungsverfahren nach IO, mit Zeitplan, Kosten und Erfolgsaussichten.

Restrukturierungskonzept und Plan

Wirtschaftlicher Teil des Restrukturierungsplans: Klassenbildung, Planrechnung, Vergleich mit dem Insolvenzszenario, integrierte Finanzplanung.

Liquidität und Finanzplan

Rollierende 13-Wochen-Planung und der Finanzplan, den Gericht, Restrukturierungsbeauftragter oder Sanierungsverwalter sehen wollen.

Sanierungsplan nach IO

Quotenrechnung, Finanzierung der Quote und Fortführungsplanung für das Sanierungsverfahren mit oder ohne Eigenverwaltung.

Gläubigergespräche

Vorbereitung und Führung der Gespräche mit Banken, Leasinggebern, Kreditversicherern und Gläubigerschutzverbänden.

Investor und Zwischenfinanzierung

Investorenprozess oder direkter Einstieg von Tactical. Neue Finanzierung macht einen Plan für die Gläubiger oft erst zustimmungsfähig.

Vergleich

Restrukturierungsverfahren nach ReO und Sanierungsverfahren nach IO.

Beide Wege führen zu einer Entschuldung mit Fortführung des Unternehmens, unterscheiden sich aber im Zugang, in der Öffentlichkeit und darin, wer einbezogen wird. Die Übersicht ist vereinfacht und ersetzt keine rechtliche Prüfung.

Restrukturierungsverfahren (ReO)Sanierungsverfahren (§§ 166 ff. IO)
ZugangWahrscheinliche Insolvenz, vor Eintritt der ZahlungsunfähigkeitZahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit
Einbezogene GläubigerVom Schuldner ausgewählte betroffene Gläubiger, keine ArbeitnehmerforderungenAlle Insolvenzgläubiger
ÖffentlichkeitAuf Wunsch nicht öffentlich; als Europäisches Restrukturierungsverfahren (§ 44 ReO) öffentlich in der EdiktsdateiÖffentlich in der Ediktsdatei
KontrolleEigenverwaltung, bei Bedarf mit RestrukturierungsbeauftragtemMit Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters, sonst Insolvenzverwalter
AnnahmeJe Klasse Kopfmehrheit und 75 Prozent der Forderungssumme der anwesenden Gläubiger, klassenübergreifender Cram-down möglichKopfmehrheit und mehr als die Hälfte der Forderungssumme der anwesenden Gläubiger
MindestquoteKeine gesetzliche Mindestquote; Gläubiger dürfen nicht schlechter stehen als im Insolvenzfall20 Prozent binnen zwei Jahren, in Eigenverwaltung 30 Prozent
Schutz vor ExekutionVollstreckungssperre auf Antrag, bis zu drei Monate, verlängerbar auf sechs MonateExekutionssperre mit Verfahrenseröffnung
ArbeitnehmerNicht betroffen, kein Insolvenz-EntgeltInsolvenz-Entgelt nach IESG, Instrumente des Insolvenzrechts

Vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Stand September 2026. Ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren steht offen, wenn nur Finanzgläubiger betroffen sind und bereits 75 Prozent je Klasse zugestimmt haben. Die Eigenverwaltung im Sanierungsverfahren wird entzogen, wenn der Sanierungsplan nicht binnen 90 Tagen angenommen wird.

Weitere Instrumente

URG-Reorganisation und die 60-Tage-Frist.

Das Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) kennt ein eigenes Reorganisationsverfahren und vor allem zwei Kennzahlen: Liegt die Eigenmittelquote unter 8 Prozent und die fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahren, wird Reorganisationsbedarf vermutet. Wer als Geschäftsleiter dann weder ein Reorganisationsverfahren einleitet noch sonst gegensteuert, riskiert eine persönliche Haftung im späteren Insolvenzfall. In der Praxis ist das URG-Verfahren selten, die Kennzahlen sind aber ein wichtiges Frühwarnsignal.

Tritt Zahlungsunfähigkeit oder bei Kapitalgesellschaften Überschuldung ein, ist nach § 69 IO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens binnen 60 Tagen, der Insolvenzantrag zu stellen. Die Frist ist kein Planungszeitraum, sondern eine Obergrenze für ernsthafte Sanierungsbemühungen. Während einer Vollstreckungssperre nach ReO ruht die Antragspflicht wegen Überschuldung, nicht aber jene wegen Zahlungsunfähigkeit.

Rolle von Tactical

Wirtschaftliche Verantwortung in Wien, rechtliche Präzision mit Sanierungsanwälten.

Tactical Management AT GmbH, Graben 12, 1010 Wien, verantwortet den wirtschaftlichen Teil: Liquidität, Restrukturierungskonzept, Planrechnung, Finanzierung und Investor. Rechtsberatung und die Vertretung vor dem Landesgericht beziehungsweise dem Handelsgericht Wien übernehmen spezialisierte österreichische Sanierungsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten. Tactical leistet keine Rechtsberatung.

Ablauf

Ablauf einer Restrukturierung nach ReO.

Woche 1 bis 2

Lage und Weichenstellung

Liquiditätsstatus, Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, Wahl zwischen außergerichtlicher Lösung, ReO und IO.

Woche 2 bis 6

Konzept und Plan

Restrukturierungskonzept, Klassenbildung, Planrechnung, erste Gespräche mit den wesentlichen Gläubigern.

Im Verfahren

Antrag und Abstimmung

Antrag beim Gericht durch die Anwälte, bei Bedarf Vollstreckungssperre, Tagsatzung zur Abstimmung, gerichtliche Bestätigung.

Danach

Umsetzung

Operative Sanierung, Umsetzungscontrolling und, wo vereinbart, Einstieg des Investors.

Mehr als Beratung

Ein Plan überzeugt, wenn frisches Kapital dahintersteht.

Viele Restrukturierungspläne scheitern nicht an der Rechnung, sondern daran, dass niemand neues Geld einbringt. Tactical kann als Investor in den Plan eintreten, eine Zwischenfinanzierung stellen oder das Unternehmen übernehmen. Mehr dazu unter Turnaround-Investor Österreich und Investor für Unternehmenssanierung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Was ist die Restrukturierungsordnung?

Die Restrukturierungsordnung (ReO) ist Teil des Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes und seit 17. Juli 2021 in Kraft. Sie ermöglicht Unternehmen bei wahrscheinlicher Insolvenz ein gerichtliches Restrukturierungsverfahren außerhalb der Insolvenz. Kern ist ein Restrukturierungsplan, der auch ablehnende Gläubiger einer Klasse bindet, wenn die gesetzlichen Mehrheiten erreicht werden.

Welche Mehrheiten braucht ein Restrukturierungsplan nach ReO?

In jeder Gläubigerklasse muss die Mehrheit der anwesenden betroffenen Gläubiger zustimmen, und deren Forderungen müssen mindestens 75 Prozent der Forderungssumme der Anwesenden erreichen. Stimmt nicht jede Klasse zu, kann das Gericht den Plan unter bestimmten Voraussetzungen klassenübergreifend bestätigen. In diesem Fall ist ein Restrukturierungsbeauftragter zu bestellen.

Ist das Restrukturierungsverfahren öffentlich?

Nicht zwingend. Das Verfahren kann ohne Veröffentlichung geführt werden, was für Kunden- und Lieferantenbeziehungen oft entscheidend ist. Beantragt der Schuldner ein Europäisches Restrukturierungsverfahren nach § 44 ReO, wird es in der Ediktsdatei bekannt gemacht und in der EU nach der EuInsVO anerkannt. Welche Variante sinnvoll ist, hängt von Gläubigerstruktur und Auslandsbezug ab.

Was ist der Unterschied zum Sanierungsverfahren nach der IO?

Das Sanierungsverfahren ist ein Insolvenzverfahren, öffentlich und für alle Gläubiger verbindlich. Es verlangt eine Mindestquote von 20 Prozent binnen zwei Jahren, in Eigenverwaltung 30 Prozent, und steht auch bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit offen. Die ReO setzt früher an, bezieht nur ausgewählte Gläubiger ein und kennt keine Mindestquote, dafür bleiben Arbeitnehmerforderungen außen vor.

Wie lange hat die Geschäftsführung Zeit, einen Insolvenzantrag zu stellen?

Nach § 69 IO ist der Antrag ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens binnen 60 Tagen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Bei Kapitalgesellschaften gilt das auch für die Überschuldung. Die 60 Tage sind eine Höchstfrist, die nur für ernsthafte und aussichtsreiche Sanierungsbemühungen genutzt werden darf. Die rechtliche Beurteilung im Einzelfall übernehmen Sanierungsanwälte.

Übernimmt Tactical die Rechtsberatung?

Nein. Tactical Management AT GmbH verantwortet die wirtschaftliche Seite: Liquidität, Konzept, Planrechnung, Finanzierung und Investorenlösung. Die rechtliche Beratung und die Vertretung vor Gericht übernehmen österreichische Sanierungsanwälte, die wir auf Wunsch einbinden.

Vertrauliches Erstgespräch

Sprechen wir, bevor die Optionen weniger werden.

Drei Zeilen genügen. Der Gründungspartner meldet sich persönlich, vertraulich und mit einer konkreten Einordnung. Tactical Management AT GmbH, Graben 12, 1010 Wien.

oder direkt anrufen: +49 711 735 92 749