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Leistung 03 · Verfahren & StaRUG

StaRUG-Beratung, Eigenverwaltung, Schutzschirm. Das Verfahren als Werkzeug.

Wenn einzelne Gläubiger blockieren oder die Finanzierung ohne gerichtliche Unterstützung nicht gelingt, bieten StaRUG und Eigenverwaltung einen geordneten Weg. Wir bereiten das Verfahren wirtschaftlich vor, erstellen Planung und Restrukturierungsplan mit den Sanierungsanwälten und bringen auf Wunsch die Investorenlösung gleich mit.

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Kurz gesagt

Das StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) erlaubt seit 2021 eine Sanierung außerhalb der Insolvenz: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit kann ein Unternehmen einen Restrukturierungsplan vorlegen, der mit 75 Prozent der Stimmrechte je Gläubigergruppe angenommen wird und auch ablehnende Gläubiger bindet. Ist die Insolvenz nicht mehr abwendbar, ermöglichen Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren nach §§ 270 ff. InsO eine Sanierung unter Kontrolle der bisherigen Geschäftsführung. Tactical übernimmt die wirtschaftliche Vorbereitung und Umsetzung; die rechtliche Begleitung erfolgt durch spezialisierte Sanierungsanwälte.

Ein Verfahren ist kein Scheitern, sondern ein Instrument. Richtig vorbereitet, schützt es das Unternehmen vor Einzelvollstreckung, ermöglicht die Neuordnung von Finanzverbindlichkeiten und Verträgen und schafft Zeit für die operative Sanierung.

Entscheidend ist der richtige Zeitpunkt. Wer früh handelt, hat die Wahl zwischen außergerichtlicher Lösung, StaRUG und Schutzschirm. Wer zu spät kommt, hat oft nur noch die Regelinsolvenz.

Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner

Typische Situationen

Wann ein Verfahren der richtige Weg sein kann.

  • Eine außergerichtliche Einigung scheitert an einzelnen Banken, Anleihegläubigern oder Lieferanten.
  • Finanzverbindlichkeiten müssen gestundet, gekürzt oder in Eigenkapital umgewandelt werden.
  • Die Zahlungsunfähigkeit droht, ist aber noch nicht eingetreten.
  • Belastende Verträge, Mietverhältnisse oder Standorte müssen beendet werden.
  • Ein Investor soll einsteigen, aber nur mit bereinigter Bilanz.
  • Die Geschäftsführung will die Kontrolle über die Sanierung behalten.

Was wir konkret tun

Was wir im Verfahren übernehmen.

Verfahrenswahl

Gegenüberstellung von außergerichtlicher Lösung, StaRUG, Schutzschirm und Eigenverwaltung. Mit Zeitplan, Kosten und Erfolgsaussichten.

Restrukturierungsplan nach StaRUG

Wirtschaftlicher Teil des Plans: Gruppenbildung, Vergleichsrechnung, integrierte Planung. Rechtlicher Teil gemeinsam mit den Sanierungsanwälten.

Eigenverwaltungsplanung

Finanzplan für sechs Monate und Konzept für die Durchführung des Verfahrens nach § 270a InsO, Voraussetzung für die Anordnung der Eigenverwaltung.

Insolvenzplan

Planrechnung, Quotenvergleich und Umsetzung. Ziel ist der Erhalt des Unternehmensträgers statt einer Zerschlagung.

Gläubigerkommunikation

Abstimmung mit Banken, Lieferanten, Kreditversicherern, Betriebsrat und Gläubigerausschuss. Transparent und frühzeitig.

Investorenlösung

M&A-Prozess im Verfahren oder direkte Übernahme durch Tactical. Ein belastbares Investorenangebot erhöht die Zustimmung der Gläubiger.

Verfahren im Vergleich

StaRUG, Schutzschirm und Eigenverwaltung auf einen Blick.

Die drei Wege unterscheiden sich vor allem darin, wann sie offenstehen und was sich mit ihnen gestalten lässt. Die Übersicht ist vereinfacht und ersetzt keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.

StaRUG-RestrukturierungsplanSchutzschirmverfahren (§ 270d InsO)Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO)
ZugangDrohende Zahlungsunfähigkeit, nicht bei eingetretener InsolvenzreifeDrohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, keine ZahlungsunfähigkeitJeder Insolvenzgrund
ÖffentlichkeitGrundsätzlich nicht öffentlichÖffentlichÖffentlich
Wer gestaltetGeschäftsführung mit BeraternGeschäftsführung unter Aufsicht eines vorläufigen SachwaltersGeschäftsführung unter Aufsicht eines Sachwalters
Arbeitsverträge und PensionenNicht gestaltbarGestaltbar nach InsolvenzrechtGestaltbar nach Insolvenzrecht
InsolvenzgeldNeinJa, bis zu drei MonateJa, bis zu drei Monate
Typische DauerDrei bis sechs MonateBis zu drei Monate Schutzfrist, dann InsolvenzplanSechs bis zwölf Monate

Vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Stand September 2026. Österreich: Restrukturierungsordnung (ReO) und Sanierungsverfahren nach IO. Schweiz: Nachlassverfahren nach SchKG.

Rolle von Tactical

Wirtschaftliche Verantwortung, rechtliche Präzision.

Ein Verfahren braucht beides: ein tragfähiges wirtschaftliches Konzept und eine saubere rechtliche Umsetzung. Tactical verantwortet den wirtschaftlichen Teil: Planung, Maßnahmen, Finanzierung, Investoren und die operative Sanierung im Verfahren. Die rechtliche Beratung und die Vertretung vor Gericht übernehmen spezialisierte Sanierungsanwälte, mit denen wir eng zusammenarbeiten.

Weil wir selbst investieren, können wir ein Verfahren mit einer konkreten Investorenlösung absichern. Für Gläubiger ist das oft das stärkste Argument, einem Plan zuzustimmen.

Ablauf

Ablauf einer Sanierung mit StaRUG.

Woche 1 bis 2

Prüfung und Weichenstellung

Liquiditätsstatus, Insolvenzgründe, Verfahrenswahl. Entscheidung mit Geschäftsführung und Gesellschaftern.

Woche 2 bis 6

Plan und Planung

Restrukturierungsplan, Gruppenbildung, Vergleichsrechnung, Abstimmung mit den wichtigsten Gläubigern.

Woche 6 bis 12

Abstimmung und Bestätigung

Anzeige beim Restrukturierungsgericht, bei Bedarf Stabilisierungsanordnung, Abstimmung und gerichtliche Planbestätigung.

Danach

Umsetzung

Operative Sanierung, Umsetzungscontrolling und, wo vereinbart, Einstieg des Investors.

Mehr als Beratung

Wir bringen den Investor mit. Wenn nötig, sind wir es selbst.

Viele Verfahren scheitern nicht am Plan, sondern daran, dass niemand frisches Kapital bereitstellt. Tactical kann als Investor in den Plan eintreten, das Unternehmen im Rahmen einer übertragenden Sanierung erwerben oder eine Brückenfinanzierung für die Verfahrensdauer stellen. Mehr zur Rolle als Investor unter Unternehmensübernahme.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Was ist das StaRUG?

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz setzt seit dem 1. Januar 2021 die EU-Restrukturierungsrichtlinie in Deutschland um. Es ermöglicht Unternehmen bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine Sanierung ohne Insolvenzverfahren, auf Basis eines Restrukturierungsplans, der auch gegen den Willen einzelner Gläubiger verbindlich werden kann.

Welche Mehrheit braucht ein Restrukturierungsplan?

In jeder Gläubigergruppe müssen mindestens 75 Prozent der Stimmrechte zustimmen (§ 25 StaRUG). Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine ablehnende Gruppe durch eine gruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung überstimmt werden (§ 26 StaRUG).

Was ist der Unterschied zwischen StaRUG und Schutzschirmverfahren?

Das StaRUG ist kein Insolvenzverfahren, läuft grundsätzlich nicht öffentlich und steht nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit offen. Arbeitsverträge lassen sich damit nicht gestalten. Das Schutzschirmverfahren ist ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, das auch bei Überschuldung offensteht, öffentlich bekannt wird und die Instrumente des Insolvenzrechts nutzbar macht, etwa Insolvenzgeld und erleichterte Vertragsbeendigung.

Behält die Geschäftsführung im Verfahren die Kontrolle?

Im StaRUG ja, die Geschäftsführung bleibt voll handlungsfähig. In Eigenverwaltung und Schutzschirm führt sie die Geschäfte weiter, wird aber von einem Sachwalter überwacht. In der Regelinsolvenz geht die Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über.

Übernimmt Tactical die Rechtsberatung im Verfahren?

Nein. Tactical verantwortet die wirtschaftliche Seite: Planung, Maßnahmen, Finanzierung und Investorenlösung. Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung übernehmen spezialisierte Sanierungsanwälte, die wir auf Wunsch einbinden.

Kann Tactical das Unternehmen im Verfahren kaufen?

Ja. Wir treten als Investor im Rahmen eines Insolvenz- oder Restrukturierungsplans auf oder erwerben den Geschäftsbetrieb im Wege der übertragenden Sanierung. In diesem Fall achten wir auf eine klare Trennung der Rollen, damit Interessenkonflikte ausgeschlossen sind.

Vertrauliches Erstgespräch

Sprechen wir, bevor die Optionen weniger werden.

Drei Zeilen genügen. Der Gründungspartner meldet sich persönlich, vertraulich und mit einer konkreten Einordnung.

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