Liquiditätshoheit
Tägliche Liquiditätssteuerung, rollierende 13-Wochen-Planung, Zahlungsfreigaben und laufende Prüfung der Insolvenzreife.
Interim Management · Chief Restructuring Officer
Wenn Banken, Gesellschafter oder Kreditversicherer das Vertrauen in die Umsetzung verlieren, verlangen sie einen erfahrenen Restrukturierungsmanager in der Unternehmensleitung. Tactical stellt den CRO, mit Organverantwortung oder als Generalbevollmächtigten, und das Team, das Liquidität, Konzept und Verhandlungen trägt.
Kurz gesagt
Ein Chief Restructuring Officer (CRO) ist ein Manager auf Zeit, der in der Krise die Verantwortung für die Sanierung übernimmt: Liquiditätssteuerung, Umsetzung des Sanierungskonzepts, Verhandlungen mit Banken und Gläubigern und, falls nötig, die Vorbereitung eines Verfahrens. Er arbeitet meist als bestellter Geschäftsführer oder als Generalbevollmächtigter mit klar definiertem Mandat. Anders als ein Restrukturierungsbeauftragter nach §§ 73 ff. StaRUG oder ein Sachwalter in der Eigenverwaltung ist der CRO nicht vom Gericht bestellt und nicht zur Neutralität verpflichtet, sondern handelt für das Unternehmen.
Der CRO ist die Person, an der die Glaubwürdigkeit der Sanierung hängt. Finanzierer stimmen Stillhalteabkommen, Stundungen oder neuen Linien häufig nur zu, wenn ein erfahrener Restrukturierer in der Leitung sitzt und für die Umsetzung einsteht.
Für die bisherige Geschäftsführung ist der CRO keine Entmachtung, sondern eine Entlastung. Sie konzentriert sich auf Kunden, Produkt und Mitarbeiter, der CRO auf Liquidität, Finanzierer und Maßnahmen.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Typische Situationen
Was wir konkret tun
Tägliche Liquiditätssteuerung, rollierende 13-Wochen-Planung, Zahlungsfreigaben und laufende Prüfung der Insolvenzreife.
Maßnahmenprogramm mit Verantwortlichen, Terminen und Wirkung in Euro. Wöchentliches Umsetzungscontrolling statt Quartalsbericht.
Führung der Gespräche mit Banken, Kreditversicherern, Leasinggebern und Factoringgesellschaften. Ein Ansprechpartner, eine Zahlenbasis.
Verhandlung von Stillhalteabkommen, Covenant-Anpassungen, Stundungen und Überbrückungsfinanzierungen gemeinsam mit den Beratern der Gläubiger.
Wirtschaftliche Vorbereitung von StaRUG, Schutzschirm oder Eigenverwaltung mit den Sanierungsanwälten, falls die außergerichtliche Lösung nicht trägt.
Vorbereitung eines Investorenprozesses oder einer Teilveräußerung. Auf Wunsch prüft Tactical selbst einen Einstieg.
Abgrenzung
Die vier Rollen werden oft verwechselt. Entscheidend ist, wer die Person bestellt, wem sie verpflichtet ist und welche Befugnisse sie hat. Die Übersicht bezieht sich auf das deutsche Recht und ist vereinfacht.
| Chief Restructuring Officer | Interim-CFO | Restrukturierungsbeauftragter (§§ 73 ff. StaRUG) | Sachwalter (§§ 270 ff. InsO) | |
|---|---|---|---|---|
| Bestellt durch | Gesellschafter oder Unternehmen | Gesellschafter oder Unternehmen | Restrukturierungsgericht, von Amts wegen oder auf Antrag | Insolvenzgericht |
| Handelt für | Das Unternehmen | Das Unternehmen | Das Gericht und die Wahrung der Gläubigerinteressen | Das Gericht und die Gläubigergesamtheit |
| Aufgabe | Gesamtsteuerung der Sanierung, Verhandlungen, Umsetzung | Finanzbereich: Liquidität, Reporting, Abschluss, Banken | Prüfung und Überwachung im Restrukturierungsverfahren, je nach Anordnung | Aufsicht über die eigenverwaltende Geschäftsführung |
| Organstellung | Meist Geschäftsführer oder Generalbevollmächtigter | Meist leitender Angestellter oder Geschäftsführer Finanzen | Keine | Keine |
| Verfahren nötig | Nein, auch außergerichtlich | Nein | Ja, StaRUG-Verfahren | Ja, Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung |
Vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Stand September 2026. In Eigenverwaltung und StaRUG-Verfahren arbeitet der CRO häufig mit Sachwalter oder Restrukturierungsbeauftragtem zusammen, ersetzt sie aber nicht.
Organstellung und Haftung
Als bestellter Geschäftsführer ist der CRO Organ der Gesellschaft, im Handelsregister eingetragen und nach außen voll vertretungsbefugt. Damit trägt er die volle Organverantwortung, insbesondere die Pflicht zur laufenden Prüfung der Insolvenzreife, die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO (spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung) und das Zahlungsverbot nach § 15b InsO. Banken und Gläubiger werten diese Konstellation als stärkstes Signal der Verbindlichkeit.
Als Generalbevollmächtigter handelt der CRO auf Basis einer umfassenden Vollmacht, ohne Organ zu sein. Die Organpflichten verbleiben formal bei der bisherigen Geschäftsführung. Das Modell ist schneller umsetzbar, verlangt aber eine saubere Abgrenzung der Befugnisse: Wer faktisch die Geschäfte führt, kann auch ohne Bestellung wie ein Geschäftsführer haften.
In beiden Fällen gehören ein schriftliches Mandat mit klaren Befugnissen, eine Einbindung in die D&O-Versicherung und eine dokumentierte Liquiditäts- und Fortführungsprognose zu den Voraussetzungen, unter denen Tactical eine CRO-Rolle übernimmt. Die rechtliche Ausgestaltung stimmen wir mit den Anwälten des Unternehmens ab.
Dauer
Ein CRO-Mandat ist von Beginn an befristet und an Meilensteine gebunden: Stabilisierung der Liquidität, Einigung mit den Finanzierern, Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen. In der Praxis dauern solche Mandate meist einige Monate bis gut ein Jahr, abhängig davon, ob die Sanierung außergerichtlich gelingt oder ein Verfahren durchlaufen wird. Das Mandat endet mit einer geordneten Übergabe an die dauerhafte Geschäftsführung.
Ablauf
Liquiditätsstatus, Insolvenzreife, Stand der Gespräche mit Finanzierern. Klärung, ob ein CRO die richtige Antwort ist.
Befugnisse, Organstellung, Ziele und Berichtswege mit Gesellschaftern, Beirat und Finanzierern festlegen.
Liquiditätshoheit, 13-Wochen-Plan, Stillhalten mit den Banken, erste Sofortmaßnahmen.
Sanierungsprogramm, Refinanzierung oder Investorenlösung, dann Übergabe an die dauerhafte Führung.
Mehr als Beratung
Ein einzelner Interim-Manager ist in der Krise schnell am Limit. Unser CRO arbeitet mit dem Tactical-Team im Rücken: Liquiditätsplanung, Sanierungskonzept, Verfahrenserfahrung und die Option, dass Tactical selbst investiert oder das Unternehmen übernimmt. Rechtsberatung leisten wir nicht, wir arbeiten dafür mit spezialisierten Sanierungsanwälten zusammen.
Häufige Fragen
Der CRO übernimmt für die Dauer der Sanierung die Verantwortung für Liquidität, Maßnahmen und Finanzierer. Er steuert das Sanierungsprogramm, führt die Verhandlungen mit Banken und Gläubigern und berichtet an Gesellschafter und Beirat. Im Unterschied zu einem Berater setzt er nicht nur Empfehlungen, sondern trifft und verantwortet Entscheidungen. Kommt ein Verfahren in Betracht, bereitet er es wirtschaftlich vor.
Typischerweise dann, wenn Covenants gebrochen sind, eine Refinanzierung oder ein Stillhalteabkommen ansteht oder das Vertrauen in die Umsetzungskraft der bisherigen Geschäftsführung fehlt. Die Bestellung eines CRO wird dann häufig als Bedingung in Stillhalte- oder Finanzierungsvereinbarungen aufgenommen. Das Unternehmen wählt den CRO in der Regel selbst aus, die Finanzierer wollen aber meist einen Kandidaten mit Restrukturierungserfahrung sehen.
Wird er zum Geschäftsführer bestellt, ja: Dann treffen ihn alle Organpflichten, einschließlich Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO und Zahlungsverbot nach § 15b InsO. Als Generalbevollmächtigter ist er kein Organ, kann aber haften, wenn er faktisch wie ein Geschäftsführer auftritt. Deshalb gehören ein klares Mandat, eine D&O-Deckung und eine anwaltlich geprüfte Ausgestaltung zu jedem CRO-Einsatz.
Der Restrukturierungsbeauftragte nach §§ 73 ff. StaRUG wird vom Restrukturierungsgericht bestellt und nimmt Prüf- und Überwachungsaufgaben im Verfahren wahr. Er ist dem Gericht und den Gläubigerinteressen verpflichtet, nicht dem Unternehmen. Der CRO dagegen wird vom Unternehmen eingesetzt und treibt die Sanierung aktiv voran. In einem StaRUG-Verfahren können beide nebeneinander tätig sein.
Das hängt vom Weg der Sanierung ab. Außergerichtliche Sanierungen mit Stillhalten und Refinanzierung sind häufig innerhalb einiger Monate stabilisiert, die Umsetzung operativer Maßnahmen dauert länger. Verfahren wie StaRUG oder Eigenverwaltung geben ihre eigenen Zeitpläne vor. Wir vereinbaren das Mandat mit Meilensteinen und einer geplanten Übergabe.
Ja, wenn Gesellschafter und Finanzierer das wünschen. Tactical kann Überbrückungskapital stellen, sich beteiligen oder das Unternehmen übernehmen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wird eine solche Option frühzeitig offengelegt und die Rollen werden sauber getrennt, etwa durch unabhängige Bewertung und Einbindung der Finanzierer.
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Drei Zeilen genügen. Der Gründungspartner meldet sich persönlich, vertraulich und mit einer konkreten Einordnung.