Liquiditätsplanung
Rollierende 13-Wochen-Planung und Liquiditätsvorschau, die Verwaltungsrat, Revisionsstelle, Gericht und Sachwalter als Entscheidungsgrundlage brauchen.
Schweiz · Nachlassverfahren
Das Nachlassverfahren nach SchKG schützt ein Unternehmen vor Betreibungen und schafft Raum für eine Sanierung oder einen geordneten Nachlassvertrag. Tactical Management Switzerland GmbH in Baar bereitet Liquiditätsplanung, Sanierungskonzept und Finanzierung wirtschaftlich vor, gemeinsam mit spezialisierten Sanierungsanwälten.
Kurz gesagt
Die Nachlassstundung nach Art. 293 ff. SchKG ist ein gerichtliches Moratorium: Während der Stundung können gegen den Schuldner grundsätzlich keine Betreibungen eingeleitet oder fortgesetzt werden, ein Sachwalter begleitet die Sanierung. Das Nachlassgericht gewährt zunächst eine provisorische Stundung von höchstens vier Monaten, auf Antrag verlängerbar auf insgesamt acht Monate. Bestehen Aussichten auf Sanierung oder Nachlassvertrag, folgt die definitive Stundung für vier bis sechs Monate, verlängerbar auf zwölf und in besonders komplexen Fällen auf höchstens 24 Monate. Das Verfahren endet mit einer Sanierung, einem Nachlassvertrag oder dem Konkurs.
Viele Schweizer Unternehmen nutzen die Nachlassstundung zu spät, weil sie mit dem Konkurs verwechselt wird. Tatsächlich ist sie ein Sanierungsinstrument: Sie verschafft Zeit, schützt vor Einzelvollstreckung und ermöglicht es, belastende Dauerschuldverhältnisse mit Zustimmung des Sachwalters zu beenden.
Seit der Revision des Aktienrechts per 1. Januar 2023 sind die Pflichten des Verwaltungsrats bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung in Art. 725 bis 725b OR neu geregelt. Wer diese Pflichten kennt und früh handelt, hat mehr Optionen als die Überschuldungsanzeige.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Typische Situationen
Was wir konkret tun
Rollierende 13-Wochen-Planung und Liquiditätsvorschau, die Verwaltungsrat, Revisionsstelle, Gericht und Sachwalter als Entscheidungsgrundlage brauchen.
Wirtschaftliche Grundlage für die Einschätzung, ob eine Überschuldung innert 90 Tagen behoben werden kann oder ein Gesuch um Nachlassstundung angezeigt ist.
Wirtschaftlicher Teil des Sanierungsplans, den das Gesuch um Nachlassstundung enthalten soll, mit Fortführungs- und Finanzplanung.
Planrechnung für einen ordentlichen Nachlassvertrag oder einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung, inklusive Vergleich mit dem Konkursszenario.
Strukturierung von Rangrücktritten, Sanierungsdarlehen und Kapitalmassnahmen gemeinsam mit Aktionären, Banken und Anwälten.
Investorenprozess in der Stundung oder direkter Einstieg von Tactical, etwa durch Übernahme des Geschäftsbetriebs.
Instrumente im Überblick
Das Schweizer Recht bietet eine abgestufte Reihe von Instrumenten. Welches passt, hängt davon ab, wie weit die Krise fortgeschritten ist und wer zu Beiträgen bereit ist. Die Übersicht ist vereinfacht und ersetzt keine rechtliche Prüfung.
| Instrument | Wann | Wirkung | Öffentlichkeit und Dauer |
|---|---|---|---|
| Rangrücktritt (Art. 725b Abs. 4 OR) | Überschuldung | Gläubiger treten mit Forderungen samt Zinsen im Rang zurück und stunden sie; die Anzeige an das Gericht kann unterbleiben | Nicht öffentlich; für die Dauer der Überschuldung |
| Sanierungsaussicht (Art. 725b Abs. 4 OR) | Überschuldung mit begründeter Aussicht auf Behebung | Aufschub der Überschuldungsanzeige, sofern die Gläubiger nicht zusätzlich gefährdet werden | Nicht öffentlich; höchstens 90 Tage ab Vorliegen der geprüften Zwischenabschlüsse |
| Provisorische Nachlassstundung (Art. 293a SchKG) | Auf Gesuch des Schuldners, mit provisorischem Sanierungsplan | Schutz vor Betreibungen, Sachwalter kann eingesetzt werden | Öffentlich, bei gewahrtem Schutz Dritter auch ohne Publikation; höchstens vier, verlängert acht Monate |
| Definitive Nachlassstundung (Art. 294 f. SchKG) | Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines Nachlassvertrags | Betreibungsschutz, Sachwalter, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen möglich | Öffentlich; vier bis sechs Monate, verlängerbar auf zwölf, in komplexen Fällen 24 Monate |
| Ordentlicher Nachlassvertrag | Fortführung des Unternehmens | Stundung oder teilweiser Erlass der Forderungen, auch für nicht zustimmende Gläubiger verbindlich | Gerichtliche Bestätigung nötig |
| Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung | Keine Fortführung durch den bisherigen Rechtsträger | Vermögen wird den Gläubigern abgetreten und verwertet, Geschäftsbetrieb kann an einen Erwerber übergehen | Gerichtliche Bestätigung nötig |
Vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Stand September 2026. Ein Nachlassvertrag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Gläubiger mit mindestens zwei Dritteln der Forderungen oder ein Viertel der Gläubiger mit mindestens drei Vierteln der Forderungen zustimmt (Art. 305 Abs. 1 SchKG).
Pflichten des Verwaltungsrats
Drohende Zahlungsunfähigkeit (Art. 725 OR): Der Verwaltungsrat überwacht die Zahlungsfähigkeit laufend. Droht die Zahlungsunfähigkeit, muss er Massnahmen ergreifen und, soweit nötig, weitere Sanierungsmassnahmen treffen oder ein Gesuch um Nachlassstundung stellen.
Kapitalverlust (Art. 725a OR): Deckt das Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten weniger als die Hälfte von Aktienkapital und nicht an die Aktionäre zurückzahlbaren gesetzlichen Reserven, muss der Verwaltungsrat Sanierungsmassnahmen ergreifen.
Überschuldung (Art. 725b OR): Bei begründeter Besorgnis erstellt der Verwaltungsrat Zwischenabschlüsse zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten und lässt sie prüfen. Ist die Gesellschaft nach beiden überschuldet, benachrichtigt er das Gericht, ausser es liegen Rangrücktritte vor oder die Überschuldung kann mit begründeter Aussicht innert 90 Tagen behoben werden. Für die GmbH gelten diese Bestimmungen sinngemäss.
Neues Geld in der Krise braucht Schutz. Verbindlichkeiten, die während der Nachlassstundung mit Zustimmung des Sachwalters eingegangen werden, verpflichten in einem Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung oder einem nachfolgenden Konkurs die Masse, gelten also als Masseverbindlichkeiten (Art. 310 Abs. 2 SchKG). Wie ein Sanierungsdarlehen im Einzelfall abgesichert wird, klären wir mit den Anwälten.
Rolle von Tactical
Tactical Management Switzerland GmbH, Neuhofstrasse 3c, 6340 Baar, verantwortet den wirtschaftlichen Teil: Liquiditätsplanung, Sanierungskonzept, Planrechnung, Finanzierung und Investor. Rechtsberatung, das Gesuch an das Nachlassgericht und die Vertretung übernehmen spezialisierte Schweizer Sanierungsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten. Tactical leistet keine Rechtsberatung.
Ablauf
Liquiditätsstatus, Prüfung von Kapitalverlust und Überschuldung, Klärung der Handlungspflichten des Verwaltungsrats.
Provisorischer Sanierungsplan, Finanzplanung, Gesuch um Nachlassstundung durch die Anwälte.
Fortführung unter Aufsicht des Sachwalters, Verhandlungen mit Gläubigern, Investorensuche, Vorbereitung der definitiven Stundung.
Umsetzung der Sanierung, Abstimmung über den Nachlassvertrag, gerichtliche Bestätigung, Einstieg des Investors.
Mehr als Beratung
Eine Nachlassstundung verschafft Luft, rettet aber allein kein Unternehmen. Entscheidend ist, dass am Ende ein finanzierter Plan oder ein Erwerber steht. Tactical kann als Investor einsteigen, Überbrückungskapital stellen oder den Geschäftsbetrieb übernehmen. Für Inhaber, die ohnehin über einen Verkauf nachdenken, verbinden wir das mit Firmenverkauf und Unternehmensnachfolge.
Häufige Fragen
Die Nachlassstundung ist ein gerichtliches Moratorium nach Art. 293 ff. SchKG. Während der Stundung können grundsätzlich keine Betreibungen gegen das Unternehmen eingeleitet oder fortgesetzt werden, ein Sachwalter begleitet das Verfahren. Ziel ist eine Sanierung oder der Abschluss eines Nachlassvertrags mit den Gläubigern. Das Gesuch stellt der Schuldner, in bestimmten Fällen auch ein Gläubiger.
Die provisorische Stundung dauert höchstens vier Monate und kann auf Antrag auf insgesamt acht Monate verlängert werden. Die definitive Stundung wird für vier bis sechs Monate gewährt und kann auf Antrag des Sachwalters auf zwölf, in besonders komplexen Fällen auf höchstens 24 Monate verlängert werden. Die tatsächliche Dauer hängt davon ab, wie schnell eine Sanierung oder ein Nachlassvertrag gelingt.
Die definitive Stundung wird öffentlich bekannt gemacht. Bei der provisorischen Stundung kann das Gericht in begründeten Fällen auf die Publikation verzichten, sofern der Schutz Dritter gewährleistet ist; dann ist zwingend ein provisorischer Sachwalter einzusetzen. Diese stille Stundung gibt Zeit, eine Sanierung vorzubereiten, ohne Kunden und Lieferanten sofort zu verunsichern.
Wenn die geprüften Zwischenabschlüsse sowohl zu Fortführungs- als auch zu Veräusserungswerten eine Überschuldung zeigen, muss der Verwaltungsrat nach Art. 725b OR das Gericht benachrichtigen. Die Anzeige kann unterbleiben, wenn Gläubiger im entsprechenden Umfang einen Rangrücktritt erklären. Sie kann auch aufgeschoben werden, solange begründete Aussicht besteht, die Überschuldung innert 90 Tagen ab Vorliegen der geprüften Zwischenabschlüsse zu beheben, und die Gläubiger nicht zusätzlich gefährdet werden.
Beim ordentlichen Nachlassvertrag bleibt das Unternehmen bestehen und die Gläubiger erhalten eine Dividende oder eine Stundung ihrer Forderungen. Beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung überlässt der Schuldner sein Vermögen den Gläubigern zur Verwertung; der Geschäftsbetrieb kann dabei an einen Erwerber übertragen werden. Beide gelten als angenommen, wenn die Quoren nach Art. 305 SchKG erreicht sind, und brauchen eine gerichtliche Bestätigung.
Nein. Tactical Management Switzerland GmbH verantwortet die wirtschaftliche Seite: Liquidität, Sanierungskonzept, Planrechnung, Finanzierung und Investorenlösung. Das Gesuch an das Nachlassgericht, die Rechtsberatung und die Vertretung übernehmen Schweizer Sanierungsanwälte, die wir auf Wunsch einbinden.
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Vertrauliches Erstgespräch
Drei Zeilen genügen. Der Gründungspartner meldet sich persönlich, vertraulich und mit einer konkreten Einordnung. Tactical Management Switzerland GmbH, Neuhofstrasse 3c, 6340 Baar.