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Schweiz · Nachlassverfahren

Nachlassstundung. Zeit gewinnen, um das Unternehmen zu sanieren.

Das Nachlassverfahren nach SchKG schützt ein Unternehmen vor Betreibungen und schafft Raum für eine Sanierung oder einen geordneten Nachlassvertrag. Tactical Management Switzerland GmbH in Baar bereitet Liquiditätsplanung, Sanierungskonzept und Finanzierung wirtschaftlich vor, gemeinsam mit spezialisierten Sanierungsanwälten.

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Kurz gesagt

Die Nachlassstundung nach Art. 293 ff. SchKG ist ein gerichtliches Moratorium: Während der Stundung können gegen den Schuldner grundsätzlich keine Betreibungen eingeleitet oder fortgesetzt werden, ein Sachwalter begleitet die Sanierung. Das Nachlassgericht gewährt zunächst eine provisorische Stundung von höchstens vier Monaten, auf Antrag verlängerbar auf insgesamt acht Monate. Bestehen Aussichten auf Sanierung oder Nachlassvertrag, folgt die definitive Stundung für vier bis sechs Monate, verlängerbar auf zwölf und in besonders komplexen Fällen auf höchstens 24 Monate. Das Verfahren endet mit einer Sanierung, einem Nachlassvertrag oder dem Konkurs.

Viele Schweizer Unternehmen nutzen die Nachlassstundung zu spät, weil sie mit dem Konkurs verwechselt wird. Tatsächlich ist sie ein Sanierungsinstrument: Sie verschafft Zeit, schützt vor Einzelvollstreckung und ermöglicht es, belastende Dauerschuldverhältnisse mit Zustimmung des Sachwalters zu beenden.

Seit der Revision des Aktienrechts per 1. Januar 2023 sind die Pflichten des Verwaltungsrats bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung in Art. 725 bis 725b OR neu geregelt. Wer diese Pflichten kennt und früh handelt, hat mehr Optionen als die Überschuldungsanzeige.

Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner

Typische Situationen

Wann Schweizer Unternehmen handeln sollten.

  • Die Liquiditätsplanung zeigt eine drohende Zahlungsunfähigkeit, der Verwaltungsrat muss nach Art. 725 OR Massnahmen ergreifen.
  • Die Jahresrechnung zeigt einen Kapitalverlust nach Art. 725a OR.
  • Es besteht begründete Besorgnis einer Überschuldung, Zwischenabschlüsse nach Art. 725b OR sind zu erstellen.
  • Betreibungen laufen oder drohen, und einzelne Gläubiger blockieren eine aussergerichtliche Einigung.
  • Belastende Miet-, Leasing- oder Lieferverträge müssen beendet werden.
  • Ein Investor will das Unternehmen oder Teile davon übernehmen, aber nicht die Altlasten.

Was wir konkret tun

Was Tactical in der Schweiz übernimmt.

Liquiditätsplanung

Rollierende 13-Wochen-Planung und Liquiditätsvorschau, die Verwaltungsrat, Revisionsstelle, Gericht und Sachwalter als Entscheidungsgrundlage brauchen.

Sanierungsaussicht belegen

Wirtschaftliche Grundlage für die Einschätzung, ob eine Überschuldung innert 90 Tagen behoben werden kann oder ein Gesuch um Nachlassstundung angezeigt ist.

Provisorischer Sanierungsplan

Wirtschaftlicher Teil des Sanierungsplans, den das Gesuch um Nachlassstundung enthalten soll, mit Fortführungs- und Finanzplanung.

Nachlassvertrag

Planrechnung für einen ordentlichen Nachlassvertrag oder einen Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung, inklusive Vergleich mit dem Konkursszenario.

Rangrücktritt und Sanierungsdarlehen

Strukturierung von Rangrücktritten, Sanierungsdarlehen und Kapitalmassnahmen gemeinsam mit Aktionären, Banken und Anwälten.

Investor und Übernahme

Investorenprozess in der Stundung oder direkter Einstieg von Tactical, etwa durch Übernahme des Geschäftsbetriebs.

Instrumente im Überblick

Vom Rangrücktritt bis zum Nachlassvertrag.

Das Schweizer Recht bietet eine abgestufte Reihe von Instrumenten. Welches passt, hängt davon ab, wie weit die Krise fortgeschritten ist und wer zu Beiträgen bereit ist. Die Übersicht ist vereinfacht und ersetzt keine rechtliche Prüfung.

InstrumentWannWirkungÖffentlichkeit und Dauer
Rangrücktritt (Art. 725b Abs. 4 OR)ÜberschuldungGläubiger treten mit Forderungen samt Zinsen im Rang zurück und stunden sie; die Anzeige an das Gericht kann unterbleibenNicht öffentlich; für die Dauer der Überschuldung
Sanierungsaussicht (Art. 725b Abs. 4 OR)Überschuldung mit begründeter Aussicht auf BehebungAufschub der Überschuldungsanzeige, sofern die Gläubiger nicht zusätzlich gefährdet werdenNicht öffentlich; höchstens 90 Tage ab Vorliegen der geprüften Zwischenabschlüsse
Provisorische Nachlassstundung (Art. 293a SchKG)Auf Gesuch des Schuldners, mit provisorischem SanierungsplanSchutz vor Betreibungen, Sachwalter kann eingesetzt werdenÖffentlich, bei gewahrtem Schutz Dritter auch ohne Publikation; höchstens vier, verlängert acht Monate
Definitive Nachlassstundung (Art. 294 f. SchKG)Aussicht auf Sanierung oder Bestätigung eines NachlassvertragsBetreibungsschutz, Sachwalter, Kündigung von Dauerschuldverhältnissen möglichÖffentlich; vier bis sechs Monate, verlängerbar auf zwölf, in komplexen Fällen 24 Monate
Ordentlicher NachlassvertragFortführung des UnternehmensStundung oder teilweiser Erlass der Forderungen, auch für nicht zustimmende Gläubiger verbindlichGerichtliche Bestätigung nötig
Nachlassvertrag mit VermögensabtretungKeine Fortführung durch den bisherigen RechtsträgerVermögen wird den Gläubigern abgetreten und verwertet, Geschäftsbetrieb kann an einen Erwerber übergehenGerichtliche Bestätigung nötig

Vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Stand September 2026. Ein Nachlassvertrag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der Gläubiger mit mindestens zwei Dritteln der Forderungen oder ein Viertel der Gläubiger mit mindestens drei Vierteln der Forderungen zustimmt (Art. 305 Abs. 1 SchKG).

Pflichten des Verwaltungsrats

Art. 725 bis 725b OR seit dem revidierten Aktienrecht.

Drohende Zahlungsunfähigkeit (Art. 725 OR): Der Verwaltungsrat überwacht die Zahlungsfähigkeit laufend. Droht die Zahlungsunfähigkeit, muss er Massnahmen ergreifen und, soweit nötig, weitere Sanierungsmassnahmen treffen oder ein Gesuch um Nachlassstundung stellen.

Kapitalverlust (Art. 725a OR): Deckt das Vermögen nach Abzug der Verbindlichkeiten weniger als die Hälfte von Aktienkapital und nicht an die Aktionäre zurückzahlbaren gesetzlichen Reserven, muss der Verwaltungsrat Sanierungsmassnahmen ergreifen.

Überschuldung (Art. 725b OR): Bei begründeter Besorgnis erstellt der Verwaltungsrat Zwischenabschlüsse zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten und lässt sie prüfen. Ist die Gesellschaft nach beiden überschuldet, benachrichtigt er das Gericht, ausser es liegen Rangrücktritte vor oder die Überschuldung kann mit begründeter Aussicht innert 90 Tagen behoben werden. Für die GmbH gelten diese Bestimmungen sinngemäss.

Neues Geld in der Krise braucht Schutz. Verbindlichkeiten, die während der Nachlassstundung mit Zustimmung des Sachwalters eingegangen werden, verpflichten in einem Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung oder einem nachfolgenden Konkurs die Masse, gelten also als Masseverbindlichkeiten (Art. 310 Abs. 2 SchKG). Wie ein Sanierungsdarlehen im Einzelfall abgesichert wird, klären wir mit den Anwälten.

Rolle von Tactical

Wirtschaftliche Verantwortung in Baar, rechtliche Präzision mit Sanierungsanwälten.

Tactical Management Switzerland GmbH, Neuhofstrasse 3c, 6340 Baar, verantwortet den wirtschaftlichen Teil: Liquiditätsplanung, Sanierungskonzept, Planrechnung, Finanzierung und Investor. Rechtsberatung, das Gesuch an das Nachlassgericht und die Vertretung übernehmen spezialisierte Schweizer Sanierungsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten. Tactical leistet keine Rechtsberatung.

Ablauf

Ablauf einer Sanierung mit Nachlassstundung.

Woche 1 bis 2

Lage und Pflichten

Liquiditätsstatus, Prüfung von Kapitalverlust und Überschuldung, Klärung der Handlungspflichten des Verwaltungsrats.

Woche 2 bis 4

Sanierungsplan und Gesuch

Provisorischer Sanierungsplan, Finanzplanung, Gesuch um Nachlassstundung durch die Anwälte.

Provisorische Stundung

Stabilisierung

Fortführung unter Aufsicht des Sachwalters, Verhandlungen mit Gläubigern, Investorensuche, Vorbereitung der definitiven Stundung.

Definitive Stundung

Sanierung oder Nachlassvertrag

Umsetzung der Sanierung, Abstimmung über den Nachlassvertrag, gerichtliche Bestätigung, Einstieg des Investors.

Mehr als Beratung

Eine Stundung ist Zeit. Was zählt, ist die Lösung danach.

Eine Nachlassstundung verschafft Luft, rettet aber allein kein Unternehmen. Entscheidend ist, dass am Ende ein finanzierter Plan oder ein Erwerber steht. Tactical kann als Investor einsteigen, Überbrückungskapital stellen oder den Geschäftsbetrieb übernehmen. Für Inhaber, die ohnehin über einen Verkauf nachdenken, verbinden wir das mit Firmenverkauf und Unternehmensnachfolge.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Was ist eine Nachlassstundung?

Die Nachlassstundung ist ein gerichtliches Moratorium nach Art. 293 ff. SchKG. Während der Stundung können grundsätzlich keine Betreibungen gegen das Unternehmen eingeleitet oder fortgesetzt werden, ein Sachwalter begleitet das Verfahren. Ziel ist eine Sanierung oder der Abschluss eines Nachlassvertrags mit den Gläubigern. Das Gesuch stellt der Schuldner, in bestimmten Fällen auch ein Gläubiger.

Wie lange dauert die Nachlassstundung?

Die provisorische Stundung dauert höchstens vier Monate und kann auf Antrag auf insgesamt acht Monate verlängert werden. Die definitive Stundung wird für vier bis sechs Monate gewährt und kann auf Antrag des Sachwalters auf zwölf, in besonders komplexen Fällen auf höchstens 24 Monate verlängert werden. Die tatsächliche Dauer hängt davon ab, wie schnell eine Sanierung oder ein Nachlassvertrag gelingt.

Muss die Nachlassstundung veröffentlicht werden?

Die definitive Stundung wird öffentlich bekannt gemacht. Bei der provisorischen Stundung kann das Gericht in begründeten Fällen auf die Publikation verzichten, sofern der Schutz Dritter gewährleistet ist; dann ist zwingend ein provisorischer Sachwalter einzusetzen. Diese stille Stundung gibt Zeit, eine Sanierung vorzubereiten, ohne Kunden und Lieferanten sofort zu verunsichern.

Wann muss der Verwaltungsrat die Überschuldung anzeigen?

Wenn die geprüften Zwischenabschlüsse sowohl zu Fortführungs- als auch zu Veräusserungswerten eine Überschuldung zeigen, muss der Verwaltungsrat nach Art. 725b OR das Gericht benachrichtigen. Die Anzeige kann unterbleiben, wenn Gläubiger im entsprechenden Umfang einen Rangrücktritt erklären. Sie kann auch aufgeschoben werden, solange begründete Aussicht besteht, die Überschuldung innert 90 Tagen ab Vorliegen der geprüften Zwischenabschlüsse zu beheben, und die Gläubiger nicht zusätzlich gefährdet werden.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlichem Nachlassvertrag und Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung?

Beim ordentlichen Nachlassvertrag bleibt das Unternehmen bestehen und die Gläubiger erhalten eine Dividende oder eine Stundung ihrer Forderungen. Beim Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung überlässt der Schuldner sein Vermögen den Gläubigern zur Verwertung; der Geschäftsbetrieb kann dabei an einen Erwerber übertragen werden. Beide gelten als angenommen, wenn die Quoren nach Art. 305 SchKG erreicht sind, und brauchen eine gerichtliche Bestätigung.

Übernimmt Tactical die Rechtsberatung?

Nein. Tactical Management Switzerland GmbH verantwortet die wirtschaftliche Seite: Liquidität, Sanierungskonzept, Planrechnung, Finanzierung und Investorenlösung. Das Gesuch an das Nachlassgericht, die Rechtsberatung und die Vertretung übernehmen Schweizer Sanierungsanwälte, die wir auf Wunsch einbinden.

Vertrauliches Erstgespräch

Sprechen wir, bevor die Optionen weniger werden.

Drei Zeilen genügen. Der Gründungspartner meldet sich persönlich, vertraulich und mit einer konkreten Einordnung. Tactical Management Switzerland GmbH, Neuhofstrasse 3c, 6340 Baar.

oder direkt anrufen: +49 711 735 92 749