Krisenanalyse
Einordnung des Krisenstadiums von der Stakeholder- bis zur Liquiditätskrise und klare Benennung der Krisenursachen, intern wie extern.
Sanierungskonzept · IDW S 6
Ein Sanierungsgutachten ist nur so viel wert wie seine Umsetzung. Wir erarbeiten das wirtschaftliche Konzept für Ihr Unternehmen nach den Anforderungen des IDW S 6, stimmen es mit Finanzierern ab und setzen die Maßnahmen anschließend selbst mit um.
Kurz gesagt
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 ist der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für die Frage, ob ein Unternehmen in der Krise sanierungsfähig ist. Es beschreibt Krisenstadium und Krisenursachen, das Leitbild des sanierten Unternehmens, die Sanierungsmaßnahmen und eine integrierte Planung. Am Ende steht eine Aussage zur Sanierungsfähigkeit: Das Unternehmen muss fortführungsfähig sein und durch die Maßnahmen nachhaltig wettbewerbs- und renditefähig werden. Maßgeblich ist die Neufassung vom Oktober 2023.
Ein Sanierungskonzept wird meist nicht freiwillig beauftragt. Die Hausbank verlangt es vor einer Prolongation, ein Kreditversicherer vor der Limitfreigabe, ein Investor vor dem Einstieg. In all diesen Fällen geht es um dieselbe Frage: Trägt der Plan, und wer sorgt dafür, dass er umgesetzt wird?
Tactical erarbeitet das wirtschaftliche Konzept gemeinsam mit der Geschäftsführung: Analyse, Leitbild, Maßnahmen, integrierte Planung. Wo ein formelles Gutachten mit Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer verlangt wird, arbeiten wir mit Wirtschaftsprüfern zusammen, die das Konzept beurteilen. Die rechtliche Einordnung übernehmen spezialisierte Sanierungsanwälte.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Typische Situationen
Was wir konkret tun
Einordnung des Krisenstadiums von der Stakeholder- bis zur Liquiditätskrise und klare Benennung der Krisenursachen, intern wie extern.
Wo soll das Unternehmen in drei bis fünf Jahren stehen? Geschäftsmodell, Marktposition, Kostenstruktur und Organisation nach der Sanierung.
Leistungs- und finanzwirtschaftliche Maßnahmen mit quantifiziertem Effekt, Verantwortlichem und Termin. Keine Liste von Absichten, sondern ein Umsetzungsplan.
Plan-GuV, Plan-Bilanz und Liquiditätsplanung, verzahnt und mit dokumentierten Prämissen. Mit Szenarien, damit Finanzierer die Robustheit sehen.
Vorstellung des Konzepts bei Banken, Kreditversicherern und Investoren. Wir beantworten Rückfragen und verhandeln die Finanzierungsbeiträge mit.
Nach der Abgabe beginnt die eigentliche Arbeit. Wir begleiten die Maßnahmen, messen den Fortschritt gegen den Plan und berichten an die Finanzierer.
Kernbestandteile
IDW S 6 beschreibt die Anforderungen an Sanierungskonzepte für Unternehmen. Die aktuelle Fassung wurde vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz am 22. Juni 2023 verabschiedet und vom Hauptfachausschuss am 13. Oktober 2023 zur Kenntnis genommen. Sie ersetzt die Fassung von 2018. Neu sind vor allem ausdrückliche Aussagen zu Nachhaltigkeitsaspekten (ESG) und Cyberrisiken sowie eine engere Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH. Ergänzend hat das IDW im Mai 2024 aktualisierte Fragen und Antworten zu IDW S 6 veröffentlicht.
Die Beurteilung der Sanierungsfähigkeit erfolgt in zwei Stufen. Zuerst muss das Unternehmen fortführungsfähig sein: Es darf keine Insolvenz drohen, die nicht abgewendet werden kann, und rechtliche oder tatsächliche Hindernisse der Fortführung dürfen nicht bestehen. Dann muss gezeigt werden, dass das Unternehmen durch die Maßnahmen nachhaltig wettbewerbs- und renditefähig wird. Ein positiver Cashflow allein reicht dafür nicht.
Rechtsprechung
Ein Sanierungskonzept ist nicht nur ein Planungsdokument, sondern hat Folgen im Anfechtungsrecht. Zahlungen und Sicherheiten, die ein Unternehmen in der Krise leistet, kann ein späterer Insolvenzverwalter unter den Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO zurückfordern. Wer sich auf einen ernsthaften Sanierungsversuch beruft, muss nach der Rechtsprechung des BGH ein schlüssiges, von tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Konzept vorweisen, das mindestens in den Anfängen schon umgesetzt ist und begründete Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Urteil vom 12. Mai 2016, IX ZR 65/14).
Formal muss ein solches Konzept nicht zwingend dem IDW S 6 entsprechen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2018, IX ZR 22/15). Es muss aber inhaltlich so beschaffen sein, dass ein unvoreingenommener, branchenkundiger Fachmann die Sanierung auf Basis der üblichen Unterlagen für möglich hält. In der Praxis ist IDW S 6 deshalb der Maßstab, an dem Banken, Insolvenzverwalter und Gerichte ein Konzept messen.
Für Kreditgeber gilt Ähnliches. Wer einem Unternehmen in der Krise einen Sanierungskredit gewährt, sollte sich auf ein tragfähiges Konzept stützen können. Sonst drohen die Anfechtung von Sicherheiten und im Extremfall eine Haftung wegen Gläubigergefährdung. Deshalb verlangen Banken das Gutachten, bevor sie neues Geld geben. Die rechtliche Bewertung im Einzelfall übernehmen Sanierungsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten.
Abgrenzung
Nicht jede Situation braucht ein vollständiges Gutachten. Entscheidend ist, wofür das Dokument verwendet wird und wer sich darauf verlassen soll. Der Standard erlaubt, Tiefe und Umfang der Darstellung an Größe und Komplexität des Unternehmens anzupassen. Die Kernbestandteile bleiben aber Pflicht.
Vorsicht bei Bezeichnungen wie "in Anlehnung an IDW S 6". Sie sind nicht definiert und sagen nur, dass etwas fehlt. Wer ein solches Konzept vorlegt, sollte offenlegen, welche Bestandteile nicht enthalten sind. Sonst entsteht bei Finanzierern ein falscher Eindruck.
| Format | Zweck | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Vollständiges Sanierungskonzept nach IDW S 6 | Aussage zur Sanierungsfähigkeit mit allen Kernbestandteilen | Sanierungskredit, Bankenpool, Anfechtungsschutz, Investoreneinstieg |
| Konzept mit reduziertem Umfang | Einzelne Bestandteile, etwa Planung und Maßnahmen, ohne abschließende Gesamtaussage | Frühe Krisenphase, interne Steuerung, Vorbereitung eines Vollkonzepts |
| Grobkonzept | Schnelle Einschätzung der Sanierungsaussichten und der wichtigsten Hebel | Erste Wochen einer Krise, Grundlage für Stillhaltevereinbarung |
| Independent Business Review (IBR) | Unabhängige Prüfung von Geschäftsplan und Liquidität, meist im Auftrag der Finanzierer | Bankenpool will die Planung des Managements plausibilisieren lassen |
Vereinfachte Übersicht. Welches Format ausreicht, hängt von der Finanzierungssituation und den Anforderungen der Beteiligten ab. Keine Rechtsberatung.
Wer darf es erstellen?
IDW S 6 ist ein Standard des Berufsstands der Wirtschaftsprüfer. Er bindet Wirtschaftsprüfer, die Sanierungskonzepte erstellen oder beurteilen. Das Gesetz schreibt aber nicht vor, dass nur Wirtschaftsprüfer ein Sanierungskonzept erstellen dürfen. Auch qualifizierte Restrukturierungsberater arbeiten nach dem Standard.
Wichtig ist die Unabhängigkeit. Die Rechtsprechung verlangt, dass ein unvoreingenommener Fachmann das Konzept für tragfähig hält. Viele Finanzierer bestehen deshalb auf einem Gutachter, der nicht selbst umsetzt, oder auf einer Beurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Tactical erarbeitet das wirtschaftliche Konzept und setzt es anschließend um. Wo ein formelles, von einem Wirtschaftsprüfer verantwortetes Gutachten erforderlich ist, stellen wir das Team gemeinsam mit Wirtschaftsprüfern auf. So bleibt die Beurteilung unabhängig, und die Maßnahmen haben trotzdem einen Eigentümer.
Kosten
Die Kosten eines Sanierungsgutachtens hängen vor allem vom Aufwand ab, und der ist von Unternehmen zu Unternehmen sehr verschieden. Öffentlich genannte Preisspannen stammen überwiegend von Anbietern selbst und gehen weit auseinander. Wir verzichten deshalb auf Pauschalangaben.
Stattdessen nennen wir nach der Ersteinschätzung einen Festpreis für den vereinbarten Umfang. Dafür brauchen wir die letzten Jahresabschlüsse, eine aktuelle BWA, die Finanzierungsstruktur und eine kurze Beschreibung der Lage. Die Ersteinschätzung liegt innerhalb von 72 Stunden schriftlich vor.
| Kostentreiber | Warum er den Aufwand beeinflusst |
|---|---|
| Unternehmensgröße und Geschäftsmodell | Mehr Geschäftsbereiche, Standorte und Produkte bedeuten mehr Analyse und eine umfangreichere Planung. |
| Krisenstadium | In der Liquiditätskrise muss parallel die kurzfristige Liquidität gesichert werden. Das erhöht die Taktung und den Abstimmungsaufwand. |
| Datenqualität | Fehlt ein belastbares Controlling, müssen Zahlen erst aufbereitet werden, bevor die Planung beginnen kann. |
| Anzahl der Gesellschaften | Bei Gruppen sind Planung, Konsolidierung und die Beurteilung jeder relevanten Gesellschaft nötig. |
| Zeitrahmen | Eine Frist der Bank in wenigen Wochen erfordert ein größeres Team als ein geordneter Prozess. |
| Zahl der Finanzierer | Ein Bankenpool, Kreditversicherer und Investoren bringen jeweils eigene Fragen und Präsentationsrunden. |
Die tatsächlichen Kosten werden nach der Ersteinschätzung als Festpreis vereinbart.
Ablauf
Aufnahme der Ausgangslage, erste Einschätzung der Fortführungsfähigkeit und bei Bedarf eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung.
Krisenursachen, Markt und Wettbewerb, Kostenstruktur. Daraus entsteht mit der Geschäftsführung das Leitbild des sanierten Unternehmens.
Quantifizierte Maßnahmen, integrierte Planung mit Szenarien, Aussage zur Sanierungsfähigkeit. Bei Bedarf Beurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer.
Vorstellung bei Banken und Investoren, Verhandlung der Beiträge, dann Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen der Restrukturierung.
Mehr als Beratung
Viele Sanierungsgutachten enden mit der Abgabe. Die Bank hat ihr Dokument, die Geschäftsführung bleibt mit der Umsetzung allein. Bei Tactical ist das Konzept der Anfang: Wir übernehmen auf Wunsch operative Verantwortung, etwa als CRO im Rahmen von Interim Management, und messen uns an den Zahlen im Plan.
Und wenn die Finanzierung trotz tragfähigem Konzept an einer Lücke scheitert, kann Tactical selbst Kapital bereitstellen. Mehr dazu unter Finanzierung in Sondersituationen.
Häufige Fragen
Ein Sanierungskonzept nach IDW S 6 ist ein Konzept für ein Unternehmen in der Krise, das den Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer erfüllt. Es analysiert Krisenstadium und Krisenursachen, beschreibt das Leitbild des sanierten Unternehmens und die Maßnahmen dorthin und enthält eine integrierte Planung. Am Ende steht eine begründete Aussage, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist.
Sanierungsfähig ist ein Unternehmen, wenn es fortführungsfähig ist und durch die geplanten Maßnahmen nachhaltig wettbewerbs- und renditefähig wird. Fortführungsfähigkeit heißt, dass keine unabwendbare Insolvenz droht und keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse bestehen. Die zweite Stufe verlangt mehr: Das Unternehmen muss wieder eine tragfähige Position im Markt haben und angemessene Renditen erwirtschaften können.
Maßgeblich ist die Neufassung, die der Fachausschuss Sanierung und Insolvenz am 22. Juni 2023 verabschiedet und der Hauptfachausschuss am 13. Oktober 2023 zur Kenntnis genommen hat. Sie ersetzt die Fassung vom 16. Mai 2018. Neu sind vor allem Aussagen zu Nachhaltigkeit und Cyberrisiken sowie die engere Anlehnung an die BGH-Rechtsprechung. Im Mai 2024 hat das IDW dazu aktualisierte Fragen und Antworten veröffentlicht.
Das hängt vom Aufwand ab: Größe und Komplexität des Unternehmens, Krisenstadium, Qualität der vorhandenen Zahlen, Zahl der Gesellschaften und der Zeitrahmen. Öffentlich genannte Spannen stammen meist von Anbietern selbst und sind kaum vergleichbar. Tactical nennt nach der Ersteinschätzung einen Festpreis für den vereinbarten Umfang.
Rechtlich nicht zwingend. Der BGH hat 2018 entschieden, dass ein Sanierungskonzept nicht bestimmten formalen Vorgaben folgen muss, inhaltlich aber so beschaffen sein muss, dass ein unvoreingenommener, branchenkundiger Fachmann die Sanierung für möglich hält. Banken und Kreditversicherer verlangen in der Praxis trotzdem meist ein Konzept nach IDW S 6, weil es der anerkannte Maßstab ist.
Gesetzlich ist das nicht auf einen Berufsstand beschränkt. Wirtschaftsprüfer sind an IDW S 6 gebunden, qualifizierte Restrukturierungsberater arbeiten ebenfalls danach. Entscheidend sind Fachkunde und Unabhängigkeit. Tactical erarbeitet das wirtschaftliche Konzept und arbeitet mit Wirtschaftsprüfern zusammen, wenn ein formell bestätigtes Gutachten verlangt wird.
Das hängt von Größe, Datenlage und Krisenstadium ab. Ein Grobkonzept kann in wenigen Wochen stehen, ein vollständiges Konzept für eine Unternehmensgruppe braucht länger. Wenn die Bank eine Frist setzt, planen wir das Team entsprechend und sichern parallel die Liquidität, damit die Zeit bis zur Abgabe überbrückt ist.
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