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Überschuldung · § 19 InsO

Fortbestehensprognose. Überschuldung prüfen, bevor die Frist läuft.

Wenn das Eigenkapital aufgezehrt ist, entscheidet die Fortbestehensprognose, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht. Wir erstellen die Planung, auf der sie beruht, dokumentieren die Prämissen und halten sie laufend aktuell. Die rechtliche Beurteilung erfolgt gemeinsam mit Sanierungsanwälten.

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Kurz gesagt

Die Fortbestehensprognose ist die Prüfung, ob die Fortführung eines Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 Abs. 2 InsO). Fällt sie positiv aus, liegt keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, auch wenn die Bilanz ein negatives Eigenkapital zeigt. Grundlage ist ein Unternehmenskonzept mit integrierter Finanz- und Liquiditätsplanung, deren Prämissen dokumentiert sind. Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder der Zeitraum von zwölf Monaten, nachdem das SanInsKG ihn vorübergehend auf vier Monate verkürzt hatte.

Bilanzielle Überschuldung allein ist kein Insolvenzgrund. Entscheidend ist, ob das Unternehmen im Prognosezeitraum seine Zahlungspflichten erfüllen kann. Genau diese Frage beantwortet die Fortbestehensprognose, und die Geschäftsführung muss sie belegen können.

Tactical erstellt das wirtschaftliche Fundament: Unternehmenskonzept, integrierte Planung, Liquiditätsvorschau und Dokumentation der Annahmen. Die insolvenzrechtliche Würdigung übernehmen Sanierungsanwälte, bei Bedarf beurteilt ein Wirtschaftsprüfer die Prognose nach IDW S 11. Tactical leistet keine Rechtsberatung.

Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner

Typische Situationen

Wann eine Fortbestehensprognose nötig wird.

  • Der Jahresabschluss oder die BWA weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.
  • Die Hälfte des Stammkapitals ist verloren und die Gesellschafterversammlung muss einberufen werden.
  • Der Abschlussprüfer äußert Zweifel an der Fortführung und fragt nach einer belastbaren Planung.
  • Verluste halten an, und die Finanzierung für die nächsten zwölf Monate ist nicht vollständig zugesagt.
  • Eine Bank, ein Investor oder ein Gesellschafter verlangt den Nachweis, dass keine Überschuldung vorliegt.
  • Geschäftsführer oder Beirat wollen ihre persönliche Haftung absichern und die Entscheidungsgrundlage dokumentieren.

Was wir konkret tun

Was wir für die Fortbestehensprognose liefern.

Unternehmenskonzept

Wie soll das Unternehmen die nächsten zwölf Monate bestehen? Geschäftsmodell, Maßnahmen und Finanzierung als nachvollziehbare Grundlage der Planung.

Integrierte Finanzplanung

Plan-GuV, Plan-Bilanz und Liquidität, miteinander verzahnt. So lässt sich zeigen, dass die Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gesichert ist.

Liquiditätsplanung

Kurzfristig auf Wochenbasis, danach auf Monatsbasis bis zum Ende des Prognosezeitraums. Engpässe werden sichtbar, bevor sie eintreten.

Prämissen und Szenarien

Jede Annahme wird begründet und belegt: Auftragslage, Preise, Kosten, Finanzierungszusagen. Mit Szenarien, damit die Robustheit erkennbar ist.

Dokumentation

Eine schriftliche, datierte Prognose, die auch Jahre später nachvollziehbar zeigt, auf welcher Grundlage die Geschäftsführung entschieden hat.

Laufende Fortschreibung

Die Prognose gilt nur, solange ihre Annahmen tragen. Wir aktualisieren sie bei jeder wesentlichen Änderung und im festen Rhythmus.

Rechtsgrundlage

Was § 19 InsO verlangt.

Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die Prüfung erfolgt deshalb in zwei Stufen: Zuerst die Fortbestehensprognose. Ist sie positiv, liegt keine Überschuldung vor. Ist sie negativ, wird ein Überschuldungsstatus mit Liquidationswerten aufgestellt.

Der Prognosezeitraum von zwölf Monaten gilt seit dem SanInsFoG vom 1. Januar 2021. Vom 9. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023 war er durch das SanInsKG vorübergehend auf vier Monate verkürzt. Seit dem 1. Januar 2024 gelten wieder zwölf Monate. Für die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO ist ein Zeitraum von in aller Regel 24 Monaten maßgeblich, mehr dazu unter drohende Zahlungsunfähigkeit.

Im Kern ist die Fortbestehensprognose eine Zahlungsfähigkeitsprognose. Sie muss zeigen, dass das Unternehmen seine Zahlungspflichten im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfüllen kann. Das IDW beschreibt die Anforderungen in IDW S 11 zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen, dessen Neufassung der Hauptfachausschuss am 20. Mai 2024 verabschiedet hat.

Eine vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Die Beurteilung im Einzelfall erfolgt durch Sanierungsanwälte.

Begriffe

Fortbestehensprognose und Fortführungsprognose: nicht dasselbe.

Die Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen aber im engeren Sinn Verschiedenes. Die Fortbestehensprognose gehört zum Insolvenzrecht und entscheidet nach § 19 InsO, ob eine Überschuldung vorliegt. Die Fortführungsprognose im Sinne des Bilanzrechts betrifft die Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Sie bestimmt, ob der Jahresabschluss zu Fortführungswerten aufgestellt werden darf.

Beide hängen zusammen. Ist die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose negativ, lässt sich in der Regel auch die Going-Concern-Annahme im Jahresabschluss nicht mehr halten. Umgekehrt ersetzt ein Bestätigungsvermerk keine Fortbestehensprognose, denn der Abschlussprüfer prüft den Abschluss und nicht die Antragspflicht der Geschäftsführung.

FortbestehensprognoseFortführungsprognose (Going Concern)
Rechtsgrundlage§ 19 Abs. 2 InsO§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
FrageLiegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor?Darf der Abschluss zu Fortführungswerten aufgestellt werden?
HorizontZwölf Monate ab PrognosestichtagMindestens zwölf Monate ab Abschlussstichtag
Folge bei negativem ErgebnisÜberschuldungsstatus zu Liquidationswerten, gegebenenfalls AntragspflichtBewertung zu Liquidationswerten, Hinweise im Bestätigungsvermerk
VerantwortlichGeschäftsführung, bei Bedarf mit externer BeurteilungGeschäftsführung, geprüft durch den Abschlussprüfer

Vereinfachte Darstellung. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Bestandteile

Woraus eine belastbare Prognose besteht.

Ein Muster für die Fortführungsprognose findet sich schnell. Es hilft aber nur bei der Gliederung. Tragfähig wird die Prognose erst durch die Zahlen und Annahmen des konkreten Unternehmens. Die folgenden Elemente gehören in jede Fortbestehensprognose.

ElementInhaltWorauf es ankommt
UnternehmenskonzeptGeschäftsmodell, Krisenursachen, geplante MaßnahmenDie Planung muss aus einem schlüssigen Konzept folgen, nicht umgekehrt.
Integrierte FinanzplanungPlan-GuV, Plan-Bilanz und Finanzplan, verzahntWiderspruchsfreiheit zwischen Ergebnis, Vermögen und Liquidität.
LiquiditätsplanungEin- und Auszahlungen über den gesamten PrognosezeitraumAnfangs auf Wochenbasis, danach monatlich. Keine Lücke im Zeitraum.
PrämissenAnnahmen zu Umsatz, Kosten, Investitionen, FinanzierungBegründet, belegt und plausibel gegenüber der Vergangenheit.
FinanzierungKreditlinien, Gesellschafterbeiträge, StundungenZusagen sollten verbindlich oder zumindest überwiegend wahrscheinlich sein.
DokumentationSchriftliche, datierte Prognose mit ErgebnisNachvollziehbar für Dritte, auch im Nachhinein.

Orientiert an den Anforderungen von § 19 InsO und IDW S 11. Keine Rechtsberatung.

Haftung

Warum die Geschäftsführung die Prognose belegen muss.

Liegt eine Überschuldung vor, muss die Geschäftsführung nach § 15a InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber sechs Wochen nach Eintritt, einen Insolvenzantrag stellen. Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife können nach § 15b InsO eine persönliche Ersatzpflicht auslösen. Eine verspätete Antragstellung ist zudem strafbar.

Wer sich auf eine positive Fortbestehensprognose beruft, muss sie im Streitfall darlegen können. Eine Planung, die erst im Nachhinein erstellt wird oder deren Annahmen nicht dokumentiert sind, schützt kaum. Daher gilt: rechtzeitig erstellen, schriftlich festhalten, laufend fortschreiben. Nach § 1 StaRUG müssen Geschäftsleiter bestandsgefährdende Entwicklungen ohnehin fortlaufend überwachen.

Holt die Geschäftsführung fachkundigen, unabhängigen Rat ein, legt sie alle Informationen offen und prüft sie das Ergebnis auf Plausibilität, stärkt das ihre Position. Die rechtliche Bewertung Ihrer Situation übernehmen die Sanierungsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten.

Typische Fehler

Woran Fortbestehensprognosen scheitern.

Die meisten Prognosen scheitern nicht an der Methode, sondern an ihren Annahmen oder an der fehlenden Dokumentation.

  • Bilanzielle und insolvenzrechtliche Überschuldung werden verwechselt, oder ein Überschuldungsstatus wird gar nicht erst geprüft.
  • Die Planung ist eine fortgeschriebene Tabelle ohne Unternehmenskonzept und ohne erkennbare Maßnahmen.
  • Umsatz- und Margenannahmen liegen deutlich über der Entwicklung der letzten Jahre, ohne Begründung.
  • Die Finanzierung beruht auf Gesprächen statt auf Zusagen, etwa einer Verlängerung der Kreditlinie, die noch offen ist.
  • Der Prognosezeitraum ist zu kurz, etwa weil noch der verkürzte Zeitraum aus der SanInsKG-Phase angesetzt wird.
  • Gesellschafterdarlehen werden ohne wirksamen qualifizierten Rangrücktritt aus dem Überschuldungsstatus herausgenommen.
  • Die Prognose wird einmal erstellt und nicht fortgeschrieben, obwohl sich die Lage verändert hat.

Ablauf

In vier Schritten zur belastbaren Prognose.

Tag 1 bis 3

Lagebild

Jahresabschluss, BWA, Finanzierungsstruktur, offene Posten. Erste Einschätzung, ob und wie dringend gehandelt werden muss.

Woche 1 bis 2

Liquidität und Konzept

Kurzfristige Liquiditätsplanung und Unternehmenskonzept mit den Maßnahmen, die die Fortführung tragen.

Woche 2 bis 4

Integrierte Planung

Plan-GuV, Plan-Bilanz und Finanzplan über den Prognosezeitraum, mit Prämissen, Szenarien und schriftlicher Dokumentation.

Laufend

Würdigung und Fortschreibung

Rechtliche Würdigung durch Sanierungsanwälte, bei Bedarf Beurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer. Danach regelmäßige Aktualisierung.

Mehr als Beratung

Wir erstellen nicht nur die Prognose, wir sorgen dafür, dass sie eintritt.

Eine positive Fortbestehensprognose ist eine Behauptung über die Zukunft. Sie trägt nur, wenn die Maßnahmen dahinter umgesetzt werden. Tactical begleitet die Umsetzung operativ, etwa im Rahmen der Restrukturierung oder mit einem Interim-CFO.

Scheitert die Prognose an einer Finanzierungslücke, kann Tactical selbst Kapital bereitstellen oder weitere Finanzierer an den Tisch holen. Mehr unter Finanzierung in Sondersituationen und Insolvenz vermeiden.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Was ist eine Fortbestehensprognose?

Die Fortbestehensprognose ist die Prüfung, ob die Fortführung eines Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Sie ist Teil der Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO. Fällt sie positiv aus, liegt keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, auch wenn die Bilanz ein negatives Eigenkapital zeigt.

Welcher Prognosezeitraum gilt aktuell?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder ein Prognosezeitraum von zwölf Monaten. Vom 9. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023 war er durch das SanInsKG vorübergehend auf vier Monate verkürzt. Für die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO gilt in aller Regel ein Zeitraum von 24 Monaten.

Was ist der Unterschied zwischen Fortbestehensprognose und Fortführungsprognose?

Die Fortbestehensprognose gehört zum Insolvenzrecht und entscheidet nach § 19 InsO über das Vorliegen einer Überschuldung. Die Fortführungsprognose im bilanzrechtlichen Sinn betrifft die Going-Concern-Annahme nach § 252 HGB und damit die Bewertung im Jahresabschluss. Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Eine negative Fortbestehensprognose lässt in der Regel auch die Going-Concern-Annahme entfallen.

Wann ist eine Fortführungsprognose positiv?

Positiv ist die Prognose, wenn die Fortführung des Unternehmens im Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist, also mehr dafür als dagegen spricht. Voraussetzung ist ein schlüssiges Unternehmenskonzept und eine Finanzplanung, die zeigt, dass die Zahlungsfähigkeit über den gesamten Zeitraum gesichert ist. Die Annahmen müssen begründet und die Finanzierung ausreichend abgesichert sein.

Gibt es ein Muster für die Fortführungsprognose?

Muster helfen bei der Gliederung: Ausgangslage, Konzept, Planung, Prämissen, Ergebnis. Die eigentliche Arbeit liegt aber in den Zahlen und Annahmen des konkreten Unternehmens. Eine Prognose, die nur ein Muster ausfüllt, hält einer Prüfung durch Insolvenzverwalter oder Gerichte selten stand.

Wer haftet, wenn die Prognose falsch war?

Maßgeblich ist, ob die Prognose zum damaligen Zeitpunkt vertretbar war. Wer bei tatsächlicher Überschuldung zu spät Antrag stellt, riskiert eine persönliche Ersatzpflicht nach § 15b InsO und strafrechtliche Folgen nach § 15a InsO. Eine sorgfältig erstellte, dokumentierte und fortgeschriebene Prognose ist deshalb der beste Schutz. Die rechtliche Beurteilung übernehmen Sanierungsanwälte.

Wie schnell kann Tactical eine Fortbestehensprognose erstellen?

Eine erste Einschätzung liefern wir innerhalb von 72 Stunden schriftlich, sobald die wesentlichen Unterlagen vorliegen. Die vollständige Prognose mit integrierter Planung hängt von Größe und Datenlage ab. Wegen der Sechswochenfrist bei Überschuldung arbeiten wir in akuten Fällen parallel an Liquidität, Konzept und Planung.

Vertrauliches Erstgespräch

Sprechen wir, bevor die Optionen weniger werden.

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