Unternehmenskonzept
Wie soll das Unternehmen die nächsten zwölf Monate bestehen? Geschäftsmodell, Maßnahmen und Finanzierung als nachvollziehbare Grundlage der Planung.
Überschuldung · § 19 InsO
Wenn das Eigenkapital aufgezehrt ist, entscheidet die Fortbestehensprognose, ob eine Insolvenzantragspflicht besteht. Wir erstellen die Planung, auf der sie beruht, dokumentieren die Prämissen und halten sie laufend aktuell. Die rechtliche Beurteilung erfolgt gemeinsam mit Sanierungsanwälten.
Kurz gesagt
Die Fortbestehensprognose ist die Prüfung, ob die Fortführung eines Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist (§ 19 Abs. 2 InsO). Fällt sie positiv aus, liegt keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, auch wenn die Bilanz ein negatives Eigenkapital zeigt. Grundlage ist ein Unternehmenskonzept mit integrierter Finanz- und Liquiditätsplanung, deren Prämissen dokumentiert sind. Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder der Zeitraum von zwölf Monaten, nachdem das SanInsKG ihn vorübergehend auf vier Monate verkürzt hatte.
Bilanzielle Überschuldung allein ist kein Insolvenzgrund. Entscheidend ist, ob das Unternehmen im Prognosezeitraum seine Zahlungspflichten erfüllen kann. Genau diese Frage beantwortet die Fortbestehensprognose, und die Geschäftsführung muss sie belegen können.
Tactical erstellt das wirtschaftliche Fundament: Unternehmenskonzept, integrierte Planung, Liquiditätsvorschau und Dokumentation der Annahmen. Die insolvenzrechtliche Würdigung übernehmen Sanierungsanwälte, bei Bedarf beurteilt ein Wirtschaftsprüfer die Prognose nach IDW S 11. Tactical leistet keine Rechtsberatung.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Typische Situationen
Was wir konkret tun
Wie soll das Unternehmen die nächsten zwölf Monate bestehen? Geschäftsmodell, Maßnahmen und Finanzierung als nachvollziehbare Grundlage der Planung.
Plan-GuV, Plan-Bilanz und Liquidität, miteinander verzahnt. So lässt sich zeigen, dass die Zahlungsfähigkeit über den gesamten Prognosezeitraum gesichert ist.
Kurzfristig auf Wochenbasis, danach auf Monatsbasis bis zum Ende des Prognosezeitraums. Engpässe werden sichtbar, bevor sie eintreten.
Jede Annahme wird begründet und belegt: Auftragslage, Preise, Kosten, Finanzierungszusagen. Mit Szenarien, damit die Robustheit erkennbar ist.
Eine schriftliche, datierte Prognose, die auch Jahre später nachvollziehbar zeigt, auf welcher Grundlage die Geschäftsführung entschieden hat.
Die Prognose gilt nur, solange ihre Annahmen tragen. Wir aktualisieren sie bei jeder wesentlichen Änderung und im festen Rhythmus.
Rechtsgrundlage
Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Die Prüfung erfolgt deshalb in zwei Stufen: Zuerst die Fortbestehensprognose. Ist sie positiv, liegt keine Überschuldung vor. Ist sie negativ, wird ein Überschuldungsstatus mit Liquidationswerten aufgestellt.
Der Prognosezeitraum von zwölf Monaten gilt seit dem SanInsFoG vom 1. Januar 2021. Vom 9. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023 war er durch das SanInsKG vorübergehend auf vier Monate verkürzt. Seit dem 1. Januar 2024 gelten wieder zwölf Monate. Für die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO ist ein Zeitraum von in aller Regel 24 Monaten maßgeblich, mehr dazu unter drohende Zahlungsunfähigkeit.
Im Kern ist die Fortbestehensprognose eine Zahlungsfähigkeitsprognose. Sie muss zeigen, dass das Unternehmen seine Zahlungspflichten im Prognosezeitraum mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfüllen kann. Das IDW beschreibt die Anforderungen in IDW S 11 zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen, dessen Neufassung der Hauptfachausschuss am 20. Mai 2024 verabschiedet hat.
Eine vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. Die Beurteilung im Einzelfall erfolgt durch Sanierungsanwälte.
Begriffe
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen aber im engeren Sinn Verschiedenes. Die Fortbestehensprognose gehört zum Insolvenzrecht und entscheidet nach § 19 InsO, ob eine Überschuldung vorliegt. Die Fortführungsprognose im Sinne des Bilanzrechts betrifft die Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Sie bestimmt, ob der Jahresabschluss zu Fortführungswerten aufgestellt werden darf.
Beide hängen zusammen. Ist die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose negativ, lässt sich in der Regel auch die Going-Concern-Annahme im Jahresabschluss nicht mehr halten. Umgekehrt ersetzt ein Bestätigungsvermerk keine Fortbestehensprognose, denn der Abschlussprüfer prüft den Abschluss und nicht die Antragspflicht der Geschäftsführung.
| Fortbestehensprognose | Fortführungsprognose (Going Concern) | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 19 Abs. 2 InsO | § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB |
| Frage | Liegt eine insolvenzrechtliche Überschuldung vor? | Darf der Abschluss zu Fortführungswerten aufgestellt werden? |
| Horizont | Zwölf Monate ab Prognosestichtag | Mindestens zwölf Monate ab Abschlussstichtag |
| Folge bei negativem Ergebnis | Überschuldungsstatus zu Liquidationswerten, gegebenenfalls Antragspflicht | Bewertung zu Liquidationswerten, Hinweise im Bestätigungsvermerk |
| Verantwortlich | Geschäftsführung, bei Bedarf mit externer Beurteilung | Geschäftsführung, geprüft durch den Abschlussprüfer |
Vereinfachte Darstellung. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Bestandteile
Ein Muster für die Fortführungsprognose findet sich schnell. Es hilft aber nur bei der Gliederung. Tragfähig wird die Prognose erst durch die Zahlen und Annahmen des konkreten Unternehmens. Die folgenden Elemente gehören in jede Fortbestehensprognose.
| Element | Inhalt | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Unternehmenskonzept | Geschäftsmodell, Krisenursachen, geplante Maßnahmen | Die Planung muss aus einem schlüssigen Konzept folgen, nicht umgekehrt. |
| Integrierte Finanzplanung | Plan-GuV, Plan-Bilanz und Finanzplan, verzahnt | Widerspruchsfreiheit zwischen Ergebnis, Vermögen und Liquidität. |
| Liquiditätsplanung | Ein- und Auszahlungen über den gesamten Prognosezeitraum | Anfangs auf Wochenbasis, danach monatlich. Keine Lücke im Zeitraum. |
| Prämissen | Annahmen zu Umsatz, Kosten, Investitionen, Finanzierung | Begründet, belegt und plausibel gegenüber der Vergangenheit. |
| Finanzierung | Kreditlinien, Gesellschafterbeiträge, Stundungen | Zusagen sollten verbindlich oder zumindest überwiegend wahrscheinlich sein. |
| Dokumentation | Schriftliche, datierte Prognose mit Ergebnis | Nachvollziehbar für Dritte, auch im Nachhinein. |
Orientiert an den Anforderungen von § 19 InsO und IDW S 11. Keine Rechtsberatung.
Haftung
Liegt eine Überschuldung vor, muss die Geschäftsführung nach § 15a InsO ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber sechs Wochen nach Eintritt, einen Insolvenzantrag stellen. Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife können nach § 15b InsO eine persönliche Ersatzpflicht auslösen. Eine verspätete Antragstellung ist zudem strafbar.
Wer sich auf eine positive Fortbestehensprognose beruft, muss sie im Streitfall darlegen können. Eine Planung, die erst im Nachhinein erstellt wird oder deren Annahmen nicht dokumentiert sind, schützt kaum. Daher gilt: rechtzeitig erstellen, schriftlich festhalten, laufend fortschreiben. Nach § 1 StaRUG müssen Geschäftsleiter bestandsgefährdende Entwicklungen ohnehin fortlaufend überwachen.
Holt die Geschäftsführung fachkundigen, unabhängigen Rat ein, legt sie alle Informationen offen und prüft sie das Ergebnis auf Plausibilität, stärkt das ihre Position. Die rechtliche Bewertung Ihrer Situation übernehmen die Sanierungsanwälte, mit denen wir zusammenarbeiten.
Typische Fehler
Die meisten Prognosen scheitern nicht an der Methode, sondern an ihren Annahmen oder an der fehlenden Dokumentation.
Ablauf
Jahresabschluss, BWA, Finanzierungsstruktur, offene Posten. Erste Einschätzung, ob und wie dringend gehandelt werden muss.
Kurzfristige Liquiditätsplanung und Unternehmenskonzept mit den Maßnahmen, die die Fortführung tragen.
Plan-GuV, Plan-Bilanz und Finanzplan über den Prognosezeitraum, mit Prämissen, Szenarien und schriftlicher Dokumentation.
Rechtliche Würdigung durch Sanierungsanwälte, bei Bedarf Beurteilung durch einen Wirtschaftsprüfer. Danach regelmäßige Aktualisierung.
Mehr als Beratung
Eine positive Fortbestehensprognose ist eine Behauptung über die Zukunft. Sie trägt nur, wenn die Maßnahmen dahinter umgesetzt werden. Tactical begleitet die Umsetzung operativ, etwa im Rahmen der Restrukturierung oder mit einem Interim-CFO.
Scheitert die Prognose an einer Finanzierungslücke, kann Tactical selbst Kapital bereitstellen oder weitere Finanzierer an den Tisch holen. Mehr unter Finanzierung in Sondersituationen und Insolvenz vermeiden.
Häufige Fragen
Die Fortbestehensprognose ist die Prüfung, ob die Fortführung eines Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist. Sie ist Teil der Überschuldungsprüfung nach § 19 InsO. Fällt sie positiv aus, liegt keine insolvenzrechtliche Überschuldung vor, auch wenn die Bilanz ein negatives Eigenkapital zeigt.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt wieder ein Prognosezeitraum von zwölf Monaten. Vom 9. November 2022 bis zum 31. Dezember 2023 war er durch das SanInsKG vorübergehend auf vier Monate verkürzt. Für die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO gilt in aller Regel ein Zeitraum von 24 Monaten.
Die Fortbestehensprognose gehört zum Insolvenzrecht und entscheidet nach § 19 InsO über das Vorliegen einer Überschuldung. Die Fortführungsprognose im bilanzrechtlichen Sinn betrifft die Going-Concern-Annahme nach § 252 HGB und damit die Bewertung im Jahresabschluss. Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft gleich verwendet. Eine negative Fortbestehensprognose lässt in der Regel auch die Going-Concern-Annahme entfallen.
Positiv ist die Prognose, wenn die Fortführung des Unternehmens im Prognosezeitraum überwiegend wahrscheinlich ist, also mehr dafür als dagegen spricht. Voraussetzung ist ein schlüssiges Unternehmenskonzept und eine Finanzplanung, die zeigt, dass die Zahlungsfähigkeit über den gesamten Zeitraum gesichert ist. Die Annahmen müssen begründet und die Finanzierung ausreichend abgesichert sein.
Muster helfen bei der Gliederung: Ausgangslage, Konzept, Planung, Prämissen, Ergebnis. Die eigentliche Arbeit liegt aber in den Zahlen und Annahmen des konkreten Unternehmens. Eine Prognose, die nur ein Muster ausfüllt, hält einer Prüfung durch Insolvenzverwalter oder Gerichte selten stand.
Maßgeblich ist, ob die Prognose zum damaligen Zeitpunkt vertretbar war. Wer bei tatsächlicher Überschuldung zu spät Antrag stellt, riskiert eine persönliche Ersatzpflicht nach § 15b InsO und strafrechtliche Folgen nach § 15a InsO. Eine sorgfältig erstellte, dokumentierte und fortgeschriebene Prognose ist deshalb der beste Schutz. Die rechtliche Beurteilung übernehmen Sanierungsanwälte.
Eine erste Einschätzung liefern wir innerhalb von 72 Stunden schriftlich, sobald die wesentlichen Unterlagen vorliegen. Die vollständige Prognose mit integrierter Planung hängt von Größe und Datenlage ab. Wegen der Sechswochenfrist bei Überschuldung arbeiten wir in akuten Fällen parallel an Liquidität, Konzept und Planung.
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