Glossar
Brückenfinanzierung: ein kurzfristiger Kredit, der einen Liquiditätsbedarf bis zu einer dauerhaften Lösung überbrückt.
Eine Brückenfinanzierung verschafft einem Unternehmen Liquidität für Wochen oder Monate, bis ein Sanierungskonzept steht, eine Refinanzierung gelingt oder ein Verkauf abgeschlossen ist.
Kurz gesagt
Die Brückenfinanzierung (Überbrückungskredit, englisch Bridge Financing) bezeichnet bei Unternehmen einen kurzfristigen, meist besicherten Kredit, der einen vorübergehenden Liquiditätsbedarf bis zu einem definierten Ereignis überbrückt, etwa bis zur Vorlage eines Sanierungskonzepts, zum Abschluss einer Refinanzierung, zum Closing eines Unternehmensverkaufs oder zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Rückzahlung soll aus diesem Ereignis erfolgen. Weil sie oft in der Krise gewährt wird, stellen sich besondere Fragen der Anfechtung und Haftung.
In Restrukturierungen ist die Brückenfinanzierung häufig der erste Schritt. Die Banken wollen vor einer langfristigen Zusage wissen, ob das Unternehmen sanierungsfähig ist, das Unternehmen braucht aber schon während dieser Prüfung Liquidität.
Brückenfinanzierungen kommen von Hausbanken, Gesellschaftern, spezialisierten Finanzierern oder künftigen Investoren. Ihre Konditionen spiegeln das erhöhte Risiko und die kurze Laufzeit wider.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Rechtlicher Rahmen
Was bei einer Brückenfinanzierung in der Krise gilt.
Ein Überbrückungskredit, der die Zeit bis zur Prüfung der Sanierungsfähigkeit überbrücken soll, ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich zulässig. Der Kreditgeber muss aber damit rechnen, dass in der Krise gewährte Sicherheiten in einer späteren Insolvenz nach §§ 129 ff. InsO angefochten werden, wenn der Sanierungsversuch nicht auf einer tragfähigen Grundlage beruht. Deshalb verlangen Kreditgeber zeitnah ein Sanierungskonzept.
Gewähren Gesellschafter die Brücke, sind ihre Rückzahlungsansprüche in der Insolvenz grundsätzlich nachrangig (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO), und Rückzahlungen im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag sind anfechtbar (§ 135 InsO). Ausnahmen bestehen für Gläubiger, die in der Krise zum Zweck der Sanierung Anteile erwerben (Sanierungsprivileg, § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO), und für nicht geschäftsführende Kleinbeteiligte mit höchstens 10 Prozent (§ 39 Abs. 5 InsO).
Im StaRUG kann ein Restrukturierungsplan eine neue Finanzierung einschließlich ihrer Besicherung ausdrücklich regeln (§ 12 StaRUG). Regelungen eines rechtskräftig bestätigten Plans und Rechtshandlungen in seinem Vollzug sind nach § 90 StaRUG nur eingeschränkt anfechtbar. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall erfolgt durch Sanierungsanwälte.
Beispiel
Beispiel aus der Praxis.
Beispiel (vereinfacht, fiktiv): Ein Elektronikhersteller hat nach dem Ausfall eines Großkunden eine Liquiditätslücke von 2 Mio. Euro für die nächsten zehn Wochen. Die Hausbanken sagen im Rahmen einer Stillhaltevereinbarung eine besicherte Brückenfinanzierung über 2,5 Mio. Euro für drei Monate zu. Bedingung ist, dass innerhalb von acht Wochen ein Sanierungskonzept vorgelegt wird. Nach positivem Gutachten wird die Brücke in eine neue, längerfristige Finanzierung überführt, ergänzt durch eine Kapitalerhöhung der Gesellschafter.
Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Wie lange läuft eine Brückenfinanzierung?
Typischerweise wenige Wochen bis etwa zwölf Monate, abhängig vom Ereignis, das überbrückt werden soll. Die Laufzeit ist in der Regel an Meilensteine geknüpft, etwa die Vorlage eines Sanierungskonzepts oder den Abschluss eines Verkaufs.
Welche Sicherheiten werden verlangt?
Üblich sind Sicherungsübereignungen, Globalzessionen, Grundschulden, Anteilsverpfändungen oder Garantien der Gesellschafter. In der Krise werden die Sicherheiten besonders auf ihre Anfechtungsfestigkeit geprüft.
Kann eine Brückenfinanzierung auch aus der Insolvenz heraus gewährt werden?
Ja. Im Insolvenzverfahren wird die Finanzierung dann als Massekredit gewährt, dessen Rückzahlung als Masseverbindlichkeit vorrangig erfolgt. In der Eigenverwaltung setzt das eine gerichtliche Ermächtigung voraus.
Was kostet eine Brückenfinanzierung?
Sie ist in der Regel teurer als eine normale Unternehmensfinanzierung, weil Risiko und Aufwand höher und die Laufzeit kürzer sind. Neben dem Zins fallen häufig Bereitstellungs- und Strukturierungsgebühren an. Die Konditionen werden im Einzelfall verhandelt.
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