Glossar
Massekredit: ein Kredit, der während des Insolvenzverfahrens aufgenommen und aus der Masse vorrangig bedient wird.
Mit einem Massekredit finanziert ein Insolvenzverwalter oder ein Unternehmen in Eigenverwaltung die Fortführung des Geschäftsbetriebs. Weil er als Masseverbindlichkeit vor den Insolvenzgläubigern bedient wird, ist er für Kreditgeber vergleichsweise sicher.
Kurz gesagt
Der Massekredit bezeichnet ein Darlehen, das nach Stellung des Insolvenzantrags durch den Insolvenzverwalter, den vorläufigen Verwalter mit entsprechender Befugnis oder den Schuldner in Eigenverwaltung mit gerichtlicher Ermächtigung aufgenommen wird. Die Rückzahlungsforderung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 InsO und wird nach § 53 InsO vorweg aus der Insolvenzmasse berichtigt. Der Massekredit dient vor allem der Fortführung des Geschäftsbetriebs bis zur Sanierung oder zum Verkauf.
Unternehmen brauchen auch im Insolvenzverfahren Liquidität: für Material, Energie, Löhne nach dem Insolvenzgeldzeitraum und Investitionen, die den Verkaufswert sichern. Das Insolvenzgeld und die Aussetzung von Altverbindlichkeiten helfen, reichen aber nicht immer aus.
Im internationalen Sprachgebrauch entspricht der Massekredit weitgehend dem DIP Financing aus dem US-amerikanischen Chapter-11-Verfahren, allerdings ohne dessen weitreichende gesetzliche Vorrangmechanik.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Rechtlicher Rahmen
Wie ein Massekredit zustande kommt.
Im eröffneten Verfahren nimmt der Insolvenzverwalter den Kredit auf. Verbindlichkeiten aus seinen Handlungen sind Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO). Würde das Darlehen die Masse erheblich belasten, braucht er die Zustimmung des Gläubigerausschusses oder der Gläubigerversammlung (§ 160 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Im Eröffnungsverfahren begründet ein vorläufiger Verwalter mit Verfügungsbefugnis Masseverbindlichkeiten nach § 55 Abs. 2 InsO. Ohne diese Befugnis braucht er eine Einzelermächtigung des Gerichts. In der Eigenverwaltung ordnet das Gericht auf Antrag des Schuldners an, dass er Masseverbindlichkeiten begründen darf (§ 270c Abs. 4 InsO). Für Verbindlichkeiten außerhalb des Finanzplans bedarf dies einer besonderen Begründung.
Ein Risiko bleibt: Reicht die Masse nicht für alle Masseverbindlichkeiten, zeigt der Verwalter Masseunzulänglichkeit an (§ 208 InsO). Danach begründete Masseverbindlichkeiten werden vorrangig vor älteren bedient (§ 209 InsO). Kreditgeber lassen sich den Massekredit deshalb in der Regel zusätzlich besichern. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall erfolgt durch Sanierungsanwälte.
Beispiel
Beispiel aus der Praxis.
Beispiel (vereinfacht, fiktiv): Ein Metallverarbeiter in Eigenverwaltung hat volle Auftragsbücher, muss aber Stahl gegen Vorkasse einkaufen, weil Lieferanten keine Zahlungsziele mehr gewähren. Das Gericht ermächtigt ihn, Masseverbindlichkeiten im Rahmen des Finanzplans zu begründen. Die Hausbank stellt einen Massekredit von 3 Mio. Euro bereit, besichert durch die neu entstehenden Forderungen. Nach dem Verkauf an einen Investor wird der Kredit aus dem Kaufpreis zurückgeführt.
Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Warum ist ein Massekredit für Banken attraktiv?
Weil die Rückzahlung als Masseverbindlichkeit vor den Forderungen der Insolvenzgläubiger erfolgt und der Kredit meist zusätzlich besichert ist. Das Ausfallrisiko ist deutlich geringer als bei einem Kredit an ein Unternehmen vor der Insolvenz.
Wer kann einen Massekredit geben?
Grundsätzlich jeder Kreditgeber: Hausbanken, spezialisierte Finanzierer, Investoren, die das Unternehmen übernehmen wollen, oder Gesellschafter. Für Kreditinstitute gelten die üblichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
Was ist ein unechter Massekredit?
In der Praxis wird so die Vereinbarung bezeichnet, dass Sicherungsgläubiger dem Verwalter die Nutzung von Erlösen aus ihren Sicherheiten, etwa aus eingezogenen Forderungen, für die Fortführung gestatten. Formal wird dabei kein neues Darlehen gewährt, wirtschaftlich entsteht aber Liquidität.
Was passiert bei Masseunzulänglichkeit?
Zeigt der Verwalter Masseunzulänglichkeit an, werden Masseverbindlichkeiten, die danach begründet werden, vor den älteren bedient (§ 209 InsO). Ein vor der Anzeige gewährter, unbesicherter Massekredit kann dann teilweise ausfallen.
Vertrauliches Erstgespräch
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