Glossar
Covenant: eine vertragliche Auflage im Kreditvertrag, deren Bruch der Bank Rechte gibt.
Covenants sind Frühwarnsysteme der Banken. Wird eine Kennzahl verfehlt, spricht man vom Covenant-Bruch, und die Bank erhält Verhandlungsmacht bis hin zum Kündigungsrecht.
Kurz gesagt
Ein Covenant bezeichnet eine vertragliche Nebenabrede in einem Kreditvertrag, mit der sich der Kreditnehmer verpflichtet, bestimmte Finanzkennzahlen einzuhalten oder bestimmte Handlungen zu unterlassen. Wird eine solche Auflage verfehlt, liegt ein Covenant-Bruch (Covenant Breach) vor, der der Bank je nach Vertrag das Recht zur Neuverhandlung, zur Margenerhöhung oder zur Kündigung gibt.
Covenants sind in Unternehmenskrediten, Konsortialfinanzierungen und Schuldscheindarlehen üblich. Sie ermöglichen der Bank, auf eine Verschlechterung zu reagieren, lange bevor ein Zahlungsverzug eintritt.
Ein Covenant-Bruch ist deshalb meist nicht der Beginn, sondern das erste sichtbare Signal einer Krise. Wie die Bank reagiert, hängt stark davon ab, wie früh und wie glaubwürdig das Unternehmen mit einer Planung und Gegenmaßnahmen auf sie zugeht.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Arten
Welche Covenants es gibt.
Man unterscheidet Financial Covenants, die an Kennzahlen anknüpfen, und Non-Financial Covenants, die Verhaltenspflichten regeln.
| Covenant | Typische Kennzahl oder Pflicht | Was geprüft wird |
|---|---|---|
| Verschuldungsgrad (Leverage) | Nettofinanzverschuldung / EBITDA | Ob die Schulden im Verhältnis zur Ertragskraft tragbar bleiben |
| Schuldendienstdeckung (DSCR) | Cashflow / Zins und Tilgung | Ob der Kapitaldienst aus dem laufenden Geschäft bezahlt werden kann |
| Eigenkapitalquote | Wirtschaftliches Eigenkapital / Bilanzsumme | Ob ein Mindestpuffer an Eigenkapital vorhanden ist |
| Negativerklärung | Keine Sicherheiten an Dritte | Ob andere Gläubiger bevorzugt werden |
| Informationspflichten | Quartalszahlen, Compliance Certificate | Ob die Bank rechtzeitig informiert wird |
Typische Beispiele. Die konkrete Definition steht immer im jeweiligen Kreditvertrag.
Folgen
Was nach einem Covenant-Bruch passiert.
Welche Rechte ein Bruch auslöst, regelt der Kreditvertrag. Häufig ist ein Covenant-Bruch als Kündigungsgrund (Event of Default) ausgestaltet. Daneben bestehen gesetzliche und AGB-Kündigungsrechte bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, etwa § 490 Abs. 1 BGB oder Nr. 19 Abs. 3 AGB-Banken.
In der Praxis kündigen Banken selten sofort. Üblich sind ein Waiver (Verzicht auf die Rechtsfolgen, oft gegen Gebühr und höhere Marge), ein Reset (Neufestsetzung der Kennzahl), eine Equity Cure (Heilung durch zusätzliches Eigenkapital der Gesellschafter) oder eine Stillhaltevereinbarung. Voraussetzung ist fast immer eine belastbare Planung, die zeigt, wie das Unternehmen wieder in die Kennzahlen zurückfindet.
Beispiel
Beispiel aus der Praxis.
Beispiel (vereinfacht, fiktiv): Ein Kreditvertrag verlangt einen Verschuldungsgrad von höchstens 3,0. Das EBITDA sinkt von 10 auf 7 Mio. Euro, die Nettofinanzverschuldung liegt bei 25 Mio. Euro. Der Verschuldungsgrad steigt auf rund 3,6, der Covenant ist gebrochen. Die Geschäftsführung legt der Bank vor Ablauf der Berichtsfrist eine Planung mit Kostenmaßnahmen vor und erhält einen Waiver für zwei Quartale gegen eine Margenerhöhung.
Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Ist ein Covenant-Bruch ein Insolvenzgrund?
Nein. Ein Covenant-Bruch ist eine Vertragsverletzung, kein Insolvenzgrund. Er kann aber zu einem führen: Kündigt die Bank und stellt den Kredit fällig, kann Zahlungsunfähigkeit eintreten. Deshalb sollte bei einem drohenden Bruch sofort geprüft werden, wie sich die Liquidität im Kündigungsfall entwickelt.
Was ist ein Waiver?
Ein Waiver ist der Verzicht der Bank, aus einem konkreten Covenant-Bruch Rechte herzuleiten. Er wird meist befristet und gegen Gegenleistungen gewährt, zum Beispiel eine Waiver-Fee, eine höhere Marge oder zusätzliche Berichtspflichten.
Was bedeutet Equity Cure?
Eine Equity-Cure-Klausel erlaubt den Gesellschaftern, einen Covenant-Bruch durch Zuführung von Eigenkapital oder nachrangigen Mitteln zu heilen. Der eingezahlte Betrag wird rechnerisch dem EBITDA zugeschlagen oder von der Verschuldung abgezogen. Ob und wie oft das möglich ist, regelt der Kreditvertrag.
Wann sollte man die Bank informieren?
So früh wie möglich, idealerweise bevor der Bruch formal festgestellt wird. Wer mit einer Planung und konkreten Maßnahmen kommt, verhandelt aus einer deutlich besseren Position als jemand, der erst auf eine Nachfrage der Bank reagiert.
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