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Glossar

Liquiditätsstatus: die stichtagsbezogene Gegenüberstellung verfügbarer Mittel und fälliger Verbindlichkeiten.

Der Liquiditätsstatus ist das zentrale Werkzeug, um festzustellen, ob ein Unternehmen zahlungsunfähig ist. Er wird zusammen mit einem Finanzplan über drei Wochen erstellt.

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Kurz gesagt

Der Liquiditätsstatus (auch Finanzstatus) bezeichnet eine Aufstellung, die zu einem bestimmten Stichtag die sofort verfügbaren liquiden Mittel eines Unternehmens den fälligen Zahlungsverpflichtungen gegenüberstellt. Ergänzt um einen Finanzplan für die folgenden drei Wochen dient er der Prüfung, ob Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 InsO vorliegt. Beträgt die Deckungslücke nach drei Wochen 10 Prozent oder mehr, ist nach der Rechtsprechung des BGH regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen.

Anders als eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung, die steuern soll, beantwortet der Liquiditätsstatus eine rechtliche Frage. Er muss deshalb besonders sorgfältig aufgestellt und dokumentiert werden.

Die Anforderungen beschreibt der Standard IDW S 11 zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen. Die insolvenzrechtliche Würdigung gehört in die Hände von Sanierungsanwälten.

Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner

Aufbau

Wie ein Liquiditätsstatus aufgebaut ist.

Der Status arbeitet mit vier Größen. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 19. Dezember 2017, II ZR 88/16) sind im Finanzplan nicht nur die innerhalb von drei Wochen zufließenden Mittel, sondern auch die in diesem Zeitraum fällig werdenden Verbindlichkeiten zu berücksichtigen.

PositionInhalt
Aktiva IAm Stichtag verfügbare Mittel: Kasse, Bankguthaben, freie Kreditlinien
Passiva IAm Stichtag fällige und eingeforderte Verbindlichkeiten
Aktiva IIInnerhalb von drei Wochen zufließende Mittel, etwa Forderungseingänge
Passiva IIInnerhalb von drei Wochen fällig werdende Verbindlichkeiten

Deckungslücke = (Passiva I + Passiva II) minus (Aktiva I + Aktiva II), bezogen auf die fälligen Verbindlichkeiten.

Rechtlicher Rahmen

Die 10-Prozent-Regel.

Der BGH (Urteil vom 24. Mai 2005, IX ZR 123/04) hat Faustregeln entwickelt: Beträgt die Liquiditätslücke weniger als 10 Prozent der fälligen Verbindlichkeiten, liegt regelmäßig keine Zahlungsunfähigkeit vor, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10 Prozent erreichen wird. Beträgt sie 10 Prozent oder mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen, sofern nicht ausnahmsweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass die Lücke demnächst vollständig oder fast vollständig beseitigt wird.

Liegt Zahlungsunfähigkeit vor, muss die Geschäftsführung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt, Insolvenzantrag stellen (§ 15a Abs. 1 InsO). Die rechtliche Prüfung im Einzelfall erfolgt durch Sanierungsanwälte.

Beispiel

Beispiel aus der Praxis.

Beispiel (vereinfacht, fiktiv): Zum Stichtag verfügt eine GmbH über 0,4 Mio. Euro Bankguthaben und freie Linien (Aktiva I). Fällig sind 1,6 Mio. Euro (Passiva I). In den nächsten drei Wochen gehen 1,5 Mio. Euro ein (Aktiva II), weitere 0,9 Mio. Euro werden fällig (Passiva II). Die Deckungslücke beträgt 0,6 Mio. Euro, das sind 24 Prozent der insgesamt 2,5 Mio. Euro Verbindlichkeiten. Nach der 10-Prozent-Regel liegt regelmäßig Zahlungsunfähigkeit vor.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Wann muss ein Liquiditätsstatus erstellt werden?

Immer dann, wenn Anzeichen für eine Zahlungsunfähigkeit bestehen, etwa wenn Rechnungen nicht mehr fristgerecht bezahlt werden, Linien ausgeschöpft sind oder Gläubiger mahnen. Die Geschäftsführung muss sich laufend einen Überblick über die Zahlungsfähigkeit verschaffen.

Was ist der Unterschied zwischen Liquiditätsstatus und Liquiditätsplanung?

Der Liquiditätsstatus ist eine Stichtagsbetrachtung mit einem Finanzplan über drei Wochen zur rechtlichen Prüfung. Die Liquiditätsplanung, etwa über 13 Wochen, ist ein Steuerungsinstrument, das Engpässe früh sichtbar machen soll.

Zählen gestundete Verbindlichkeiten mit?

Verbindlichkeiten, die wirksam gestundet sind oder deren Zahlung der Gläubiger nicht ernsthaft einfordert, gelten nicht als fällig im Sinne des § 17 InsO. Eine Stundung sollte deshalb schriftlich dokumentiert sein.

Gilt die 10-Prozent-Regel starr?

Nein. Sie ist eine widerlegliche Vermutung der Rechtsprechung. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung, insbesondere ob die Lücke absehbar wächst oder schrumpft. Deshalb ist neben dem Status eine belastbare Planung wichtig.

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