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Glossar

Zahlungsunfähigkeit: der Zustand, in dem ein Unternehmen seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann.

Zahlungsunfähigkeit ist der wichtigste Insolvenzgrund. Tritt sie ein, muss die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft innerhalb von höchstens drei Wochen Insolvenzantrag stellen.

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Kurz gesagt

Zahlungsunfähigkeit bezeichnet nach § 17 Abs. 2 InsO den Zustand, in dem ein Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Sie ist in der Regel anzunehmen, wenn er seine Zahlungen eingestellt hat. Nach der Rechtsprechung des BGH liegt sie regelmäßig vor, wenn eine Liquiditätslücke von 10 Prozent oder mehr nicht innerhalb von drei Wochen geschlossen werden kann.

Zahlungsunfähigkeit ist allgemeiner Eröffnungsgrund für jedes Insolvenzverfahren (§ 17 Abs. 1 InsO). Für juristische Personen und Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter löst sie zudem die Antragspflicht nach § 15a InsO aus.

Festgestellt wird sie über einen Liquiditätsstatus mit Finanzplan für drei Wochen. Wer früher handeln will, prüft die drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO, die den Zugang zum StaRUG und zu Schutzschirmverfahren eröffnet.

Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner

Rechtlicher Rahmen

Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsstockung.

Nicht jede Zahlungsschwierigkeit ist Zahlungsunfähigkeit. Der BGH (Urteil vom 24. Mai 2005, IX ZR 123/04) grenzt ab: Eine bloße Zahlungsstockung liegt vor, wenn die Lücke innerhalb von drei Wochen geschlossen werden kann, weil sich eine kreditwürdige Person in dieser Zeit die benötigten Mittel beschaffen kann. Kann sie das nicht, und beträgt die Lücke 10 Prozent oder mehr der fälligen Verbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen.

Liegt Zahlungsunfähigkeit vor, muss die Geschäftsleitung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens drei Wochen nach Eintritt, Insolvenzantrag stellen (§ 15a Abs. 1 InsO). Ab Eintritt der Insolvenzreife dürfen grundsätzlich keine Zahlungen mehr geleistet werden, es sei denn, sie sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar. Andernfalls haften Geschäftsleiter persönlich (§ 15b InsO). Eine verspätete Antragstellung ist strafbar (§ 15a Abs. 4 InsO). Die rechtliche Prüfung im Einzelfall erfolgt durch Sanierungsanwälte.

Lücke nach drei WochenRegelfolge nach BGH
unter 10 ProzentRegelmäßig keine Zahlungsunfähigkeit, außer die Lücke wächst absehbar über 10 Prozent
10 Prozent oder mehrRegelmäßig Zahlungsunfähigkeit, außer die Lücke wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit demnächst ganz oder fast ganz geschlossen

Widerlegliche Vermutungen der Rechtsprechung. Keine Rechtsberatung.

Warnsignale

Woran man drohende Zahlungsunfähigkeit erkennt.

Zahlungsunfähigkeit kommt selten über Nacht. Typische Anzeichen, bei denen die Geschäftsführung sofort einen Liquiditätsstatus aufstellen sollte:

  • Kreditlinien sind dauerhaft ausgeschöpft
  • Lieferanten liefern nur noch gegen Vorkasse, Kreditversicherer kürzen Limits
  • Sozialversicherungsbeiträge oder Steuern werden verspätet gezahlt
  • Gläubiger mahnen, drohen mit Vollstreckung oder stellen Insolvenzantrag
  • Löhne werden nur noch mit Verzögerung oder in Teilbeträgen gezahlt

Beispiel

Beispiel aus der Praxis.

Beispiel (vereinfacht, fiktiv): Ein Bauunternehmen hat fällige Verbindlichkeiten von 3 Mio. Euro und verfügbare Mittel von 2,4 Mio. Euro. Die Lücke beträgt 20 Prozent. Ein Großkunde hat eine Abschlagszahlung von 0,8 Mio. Euro verbindlich für die kommende Woche zugesagt. Nach dem Liquiditätsstatus mit Finanzplan ist die Lücke in drei Wochen geschlossen. Es liegt eine Zahlungsstockung vor, keine Zahlungsunfähigkeit. Die Geschäftsführung dokumentiert die Prüfung und plant wöchentlich weiter.

Häufige Fragen

Häufige Fragen.

Ab wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig?

Wenn es seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann und die Lücke nicht innerhalb von drei Wochen geschlossen werden kann. Nach der Rechtsprechung ist das regelmäßig der Fall, wenn die Lücke 10 Prozent oder mehr der fälligen Verbindlichkeiten beträgt.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und drohender Zahlungsunfähigkeit?

Zahlungsunfähigkeit ist ein eingetretener Zustand und löst bei Kapitalgesellschaften eine Antragspflicht aus. Drohende Zahlungsunfähigkeit nach § 18 InsO liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, bestehende Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen, in aller Regel betrachtet über 24 Monate. Sie berechtigt zum Antrag, verpflichtet aber nicht dazu.

Wie lange hat die Geschäftsführung bei Zahlungsunfähigkeit Zeit?

Der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit. Die drei Wochen sind eine Höchstfrist, kein Anspruch. Sie dürfen nur genutzt werden, wenn in dieser Zeit eine Sanierung ernsthaft und aussichtsreich betrieben wird.

Kann ein StaRUG-Verfahren bei Zahlungsunfähigkeit noch helfen?

Nein. Das StaRUG steht nur bei drohender Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung. Ist Zahlungsunfähigkeit eingetreten, bleiben Insolvenzverfahren, insbesondere in Eigenverwaltung. Das Schutzschirmverfahren setzt ebenfalls voraus, dass noch keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt.

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