Glossar
Chief Restructuring Officer: das Mitglied der Unternehmensleitung, das die Sanierung verantwortet.
Der Chief Restructuring Officer, kurz CRO, wird in Krisensituationen in die Geschäftsführung geholt, um die Restrukturierung zu steuern. Finanzierer verlangen seine Bestellung häufig als Bedingung für weitere Unterstützung.
Kurz gesagt
Der Chief Restructuring Officer (CRO) bezeichnet ein auf Zeit bestelltes, restrukturierungserfahrenes Mitglied der Unternehmensleitung, das die Sanierung eines Unternehmens plant, umsetzt und gegenüber Banken, Gläubigern und Gerichten vertritt. Er wird als Geschäftsführer oder Vorstand bestellt oder als Generalbevollmächtigter eingesetzt. In der Eigenverwaltung bringt der CRO häufig die insolvenzrechtliche Sachkunde in die Geschäftsleitung ein.
Die Funktion stammt aus der angelsächsischen Restrukturierungspraxis und hat sich im DACH-Raum etabliert. Der CRO ergänzt die bestehende Geschäftsführung, die sich weiter um Markt, Kunden und Produkt kümmert, während er Liquidität, Finanzierung und Sanierungsmaßnahmen steuert.
Mehr zu Aufgaben, Mandatsdauer und unserem Vorgehen auf der Seite Chief Restructuring Officer.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Aufgaben
Was ein CRO tut.
Der CRO ist kein Gutachter, sondern trägt Verantwortung in der Organstellung oder mit weitreichender Vollmacht. Typische Aufgaben:
- Liquiditätssteuerung, etwa über eine 13-Wochen-Liquiditätsplanung
- Kommunikation mit Banken, Kreditversicherern und Großgläubigern
- Umsetzung des Sanierungskonzepts und Maßnahmencontrolling
- Prüfung der Insolvenzgründe gemeinsam mit Sanierungsanwälten
- Vorbereitung und Führung von StaRUG- oder Eigenverwaltungsverfahren
- Begleitung von Investorenprozessen und Distressed M&A
Rechtlicher Rahmen
Stellung und Haftung.
Eine eigene gesetzliche Regelung für den CRO gibt es nicht. Wird er zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt, gelten für ihn die allgemeinen Pflichten und Haftungsregeln, insbesondere die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO und die Haftung für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife nach § 15b InsO. Als Generalbevollmächtigter ist er kein Organ, handelt aber mit weitreichender Vertretungsmacht.
In der Eigenverwaltung nach §§ 270 ff. InsO führt die Geschäftsleitung das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters weiter. Gerichte und Gläubiger erwarten dafür insolvenzrechtliche Erfahrung in der Geschäftsleitung, die oft durch einen CRO sichergestellt wird. Die Ausgestaltung im Einzelfall sollte mit Sanierungsanwälten abgestimmt werden.
Beispiel
Beispiel aus der Praxis.
Beispiel (vereinfacht, fiktiv): Ein familiengeführter Hersteller verhandelt seit Monaten erfolglos mit seinen Banken. Die Banken sagen eine Verlängerung der Linien nur zu, wenn ein CRO bestellt wird. Der CRO wird als weiterer Geschäftsführer bestellt, übernimmt die Liquiditätsplanung und die Bankenkommunikation, setzt ein Kostenprogramm um und führt nach einem Jahr eine Refinanzierung durch. Danach scheidet er planmäßig aus.
Häufige Fragen
Häufige Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen CRO und Interim-CFO?
Ein Interim-CFO übernimmt die Finanzfunktion auf Zeit, meist auch außerhalb von Krisen. Der CRO ist auf Restrukturierung spezialisiert und verantwortet das gesamte Sanierungsprogramm einschließlich operativer Maßnahmen und Gläubigerverhandlungen.
Wie lange bleibt ein CRO im Unternehmen?
Meist so lange, bis die Sanierung umgesetzt und die Finanzierung stabilisiert ist. Üblich sind Mandate von mehreren Monaten bis etwa einem Jahr, in komplexen Fällen auch länger.
Wer bezahlt den CRO?
Das Unternehmen. Auch wenn Banken die Bestellung anregen, ist der CRO dem Unternehmen und dessen Interessen verpflichtet, nicht den Finanzierern.
Haftet ein CRO persönlich?
Wird er als Geschäftsführer bestellt, haftet er wie jeder Geschäftsführer, einschließlich der insolvenzrechtlichen Pflichten. Deshalb achten CROs auf eine D&O-Versicherung und auf eine saubere Dokumentation ihrer Entscheidungen.
Vertrauliches Erstgespräch
Begriff verstanden. Und jetzt die eigene Lage?
Drei Zeilen genügen. Der Gründungspartner meldet sich persönlich, vertraulich und mit einer konkreten Einordnung.
