Verkaufsfähigkeit prüfen
Bereinigtes EBITDA, Nettofinanzverschuldung, Abhängigkeit von Inhaber und Großkunden, offene Rechts- und Steuerthemen. Ergebnis ist eine ehrliche Einschätzung, was verkaufbar ist, an wen und in welcher Spanne.
Unternehmensverkauf · GmbH
Der Verkauf einer GmbH ist rechtlich ein Anteilskauf oder ein Kauf des Geschäftsbetriebs, steuerlich eine der folgenreichsten Entscheidungen eines Unternehmerlebens und organisatorisch ein Projekt über mehrere Monate. Wir bereiten den Verkauf vor, führen die Verhandlung und können, wenn es passt, selbst als Käufer eintreten.
Kurz gesagt
Eine GmbH verkaufen heißt in den meisten Fällen, dass die Gesellschafter ihre Geschäftsanteile an einen Käufer abtreten (Share Deal); Kaufvertrag und Abtretung müssen nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG notariell beurkundet werden. Alternativ verkauft die GmbH selbst ihren Geschäftsbetrieb (Asset Deal). Ist der Verkäufer eine natürliche Person mit mindestens 1 % Beteiligung, ist der Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG im Teileinkünfteverfahren zu 60 % steuerpflichtig; verkauft eine Holding-GmbH, ist er nach § 8b KStG im Ergebnis zu 95 % steuerfrei. Von der Vorbereitung bis zum Closing vergehen typischerweise mehrere Monate.
Die meisten Gesellschafter verkaufen ihre GmbH ein einziges Mal. Käufer, Finanzinvestoren und deren Berater tun das regelmäßig. Diese Asymmetrie zeigt sich in der Bewertung, in Garantien und Haftungsregeln und in der Frage, wer welche steuerlichen Folgen trägt. Wer die Grundmechanik kennt, bevor er einen Letter of Intent unterschreibt, verhandelt aus einer anderen Position.
Diese Seite beschreibt den Verkauf einer operativ tätigen GmbH nach deutschem Recht aus Sicht des Gesellschafters: Transaktionsform, Beurkundung, Steuern, Wert, Unterlagen, Dauer und den Umgang mit Schulden. Sie ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Tactical arbeitet in jedem Mandat mit den Steuerberatern, Notaren und Anwälten des Verkäufers zusammen.
Stand: September 2026 · Verantwortlich: Dr. Raphael Nagel (LL.M.), Founding Partner
Typische Situationen
Was wir konkret tun
Bereinigtes EBITDA, Nettofinanzverschuldung, Abhängigkeit von Inhaber und Großkunden, offene Rechts- und Steuerthemen. Ergebnis ist eine ehrliche Einschätzung, was verkaufbar ist, an wen und in welcher Spanne.
Multiplikatorbewertung auf Basis des bereinigten Ergebnisses und Überleitung vom Unternehmenswert zum Kaufpreis für die Anteile. Zur Methodik siehe EBITDA-Multiples im Mittelstand.
Share Deal oder Asset Deal, Teilverkauf, Rückbeteiligung, Verkäuferdarlehen oder Earn-out. Die Struktur legen wir mit Ihrem Steuerberater fest, bevor der erste Käufer Zahlen sieht.
Kurzprofil, Informationsmemorandum und ein geordneter Datenraum, damit die Due Diligence nicht zur Nachverhandlung wird.
Gezielte Ansprache strategischer Käufer und Finanzinvestoren, Verhandlung von Letter of Intent und Kaufvertrag gemeinsam mit Ihrem Anwalt bis zum Notartermin.
Passt die GmbH zu unseren Kriterien, geben wir selbst ein Angebot ab: schriftliche Ersteinschätzung innerhalb von 72 Stunden, Closing typischerweise sechs bis zwölf Wochen nach dem indikativen Angebot.
Transaktionsform
Beim Share Deal verkaufen die Gesellschafter ihre Geschäftsanteile. Die GmbH bleibt als Rechtsträger bestehen, mit allen Verträgen, Genehmigungen, Mitarbeitern und Verbindlichkeiten. Beim Asset Deal verkauft die GmbH selbst ihren Geschäftsbetrieb oder einzelne Wirtschaftsgüter. Der Kaufpreis fließt in die GmbH, nicht an die Gesellschafter, und die Gesellschaft wird danach meist liquidiert.
Verkäufer bevorzugen in der Regel den Share Deal, weil er steuerlich günstiger ist und die Gesellschaft mit ihrer Vergangenheit vollständig übergeht. Käufer bevorzugen oft den Asset Deal, weil sie auswählen können, was sie übernehmen, und die Kaufpreise für Wirtschaftsgüter abschreiben können. Welche Form gewählt wird, ist deshalb Verhandlungssache und wirkt sich direkt auf den Preis aus.
| Share Deal (Anteilskauf) | Asset Deal (Kauf des Geschäftsbetriebs) | |
|---|---|---|
| Verkäufer | Die Gesellschafter | Die GmbH |
| Gegenstand | Geschäftsanteile an der GmbH | Einzelne Wirtschaftsgüter, Verträge, Mitarbeiter und Kundenbeziehungen |
| Form | Notarielle Beurkundung von Kaufvertrag und Abtretung (§ 15 Abs. 3 und 4 GmbHG) | Grundsätzlich formfrei; Beurkundung nötig bei Grundstücken (§ 311b Abs. 1 BGB) oder Übertragung des gesamten Vermögens (§ 311b Abs. 3 BGB) |
| Verträge und Genehmigungen | Bleiben bei der GmbH; Change-of-Control-Klauseln prüfen | Müssen einzeln übertragen werden; Vertragspartner müssen meist zustimmen |
| Mitarbeiter | Arbeitsverhältnisse bleiben unverändert bei der GmbH | Gehen nach § 613a BGB auf den Käufer über, mit Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht |
| Verbindlichkeiten und Altrisiken | Bleiben in der GmbH; abgesichert über Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag | Bleiben grundsätzlich in der verkaufenden GmbH, soweit sie nicht ausdrücklich übernommen werden oder kraft Gesetzes übergehen |
| Steuern im Grundfall | Veräußerungsgewinn beim Gesellschafter: Teileinkünfteverfahren oder § 8b KStG | Gewinn wird in der GmbH mit Körperschaft- und Gewerbesteuer besteuert; bei Ausschüttung an die Gesellschafter zweite Steuerebene |
| Typisch für | Gesunde GmbH, Nachfolge, Gesellschafterwechsel | Krise, Teilverkauf, Insolvenz, Käufer will keine Altrisiken |
Vereinfachte Darstellung für eine GmbH mit Sitz in Deutschland. Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Verlustvorträge und Sonderfälle wie die Betriebsaufspaltung sind im Einzelfall mit dem Steuerberater zu klären.
Form
Nach § 15 Abs. 4 GmbHG bedarf bereits die Verpflichtung zur Abtretung von Geschäftsanteilen der notariellen Form, nach § 15 Abs. 3 GmbHG auch die Abtretung selbst. In der Praxis werden Kaufvertrag und Abtretung in einer Urkunde beurkundet. Beurkundet wird der gesamte Vertrag einschließlich aller Nebenabreden; Absprachen, die nicht in der Urkunde stehen, gefährden die Wirksamkeit des Vertrags.
Nach dem Vollzug reicht der Notar die neue Gesellschafterliste zum Handelsregister ein (§ 40 Abs. 2 GmbHG). Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt nur als Gesellschafter, wer in dieser Liste eingetragen ist (§ 16 Abs. 1 GmbHG). Vor der Beurkundung sollte feststehen, ob der Gesellschaftsvertrag die Abtretung an die Zustimmung der Gesellschaft oder der Mitgesellschafter bindet (§ 15 Abs. 5 GmbHG) oder Vorkaufsrechte vorsieht. Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und hängen vom Geschäftswert ab; wer sie trägt, regelt der Kaufvertrag, üblicherweise der Käufer. Mustergliederungen finden Sie unter Letter of Intent und Kaufvertrag (SPA).
Steuern
Wie der Gewinn besteuert wird, hängt davon ab, wer die Anteile hält und wie verkauft wird. Veräußerungsgewinn ist der Kaufpreis abzüglich der Anschaffungskosten der Anteile, etwa Stammkapital, Einzahlungen in die Kapitalrücklage und nachträgliche Anschaffungskosten, sowie abzüglich der Veräußerungskosten.
Natürliche Person, Beteiligung ab 1 %: Der Gewinn gehört nach § 17 EStG zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn der Verkäufer innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens 1 % beteiligt war. Nach dem Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) sind 60 % des Gewinns steuerpflichtig; Veräußerungskosten sind entsprechend nur zu 60 % abziehbar (§ 3c Abs. 2 EStG). Der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG von 9.060 Euro, anteilig nach Beteiligungsquote, entfällt ab einem Gewinn von 45.160 Euro vollständig und spielt bei Unternehmensverkäufen daher kaum eine Rolle. Bei Beteiligungen unter 1 % im Privatvermögen gilt die Abgeltungsteuer.
Freibetrag ab 55 und halber Steuersatz: Der Freibetrag von 45.000 Euro nach § 16 Abs. 4 EStG, der ab einem Gewinn von 136.000 Euro abschmilzt, und der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG gelten für den Verkauf eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils, etwa eines Einzelunternehmens oder einer GmbH & Co. KG. Für GmbH-Anteile im Privatvermögen gelten sie nicht. Werden die Anteile im Betriebsvermögen gehalten, etwa bei einer Betriebsaufspaltung, kann eine 100-Prozent-Beteiligung als Teilbetrieb gelten und der Freibetrag greifen; der ermäßigte Steuersatz ist für den im Teileinkünfteverfahren besteuerten Gewinn aber ausgeschlossen (§ 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Holding-GmbH: Verkauft eine Kapitalgesellschaft die Anteile, ist der Gewinn nach § 8b Abs. 2 KStG steuerfrei; 5 % gelten nach § 8b Abs. 3 KStG als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Im Ergebnis werden 5 % des Gewinns mit Körperschaft- und Gewerbesteuer belastet, meist rund 1,5 % des Gewinns. Der Erlös liegt dann in der Holding; erst eine Ausschüttung an den Gesellschafter wird bei ihm besteuert. Wer die Holding erst vor dem Verkauf durch Einbringung der Anteile gründet, muss die Sperrfrist von sieben Jahren nach § 22 UmwStG beachten: Ein Verkauf innerhalb dieser Frist löst eine rückwirkende Besteuerung aus, die sich mit jedem abgelaufenen Jahr um ein Siebtel verringert.
Asset Deal: Hier verkauft die GmbH. Der Gewinn unterliegt in der Gesellschaft der Körperschaftsteuer, 2026 und 2027 noch 15 %, ab 2028 schrittweise sinkend auf 10 % ab 2032, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Erst die Ausschüttung an die Gesellschafter löst die zweite Besteuerung aus. Für Verkäufer ist der Asset Deal deshalb meist teurer, was sich im Kaufpreis widerspiegeln sollte.
Diese Übersicht gibt die Rechtslage im September 2026 vereinfacht wieder und ersetzt keine Steuerberatung. Die Struktur sollte vor der Käuferansprache mit dem Steuerberater festgelegt werden, weil manche Gestaltungen Fristen voraussetzen.
Bewertung
Im Mittelstand wird der Unternehmenswert in der Praxis meist über ein Vielfaches des bereinigten operativen Ergebnisses ermittelt, das EBITDA-Multiple. Bereinigt heißt: Einmaleffekte heraus, ein marktübliches Geschäftsführergehalt statt des tatsächlich gezahlten, private Aufwendungen heraus, unterlassene Investitionen berücksichtigt. Die Spannen unterscheiden sich stark nach Branche, Größe und Abhängigkeiten. Eine Übersicht nach Branchen finden Sie unter Unternehmensbewertung im Mittelstand: EBITDA-Multiples.
Das Multiple ergibt den Unternehmenswert, nicht den Kaufpreis für die Anteile. Davon werden Finanzverbindlichkeiten, Pensionsrückstellungen und andere schuldenähnliche Posten abgezogen und frei verfügbare Liquidität hinzugerechnet. Hinzu kommt die Frage, ob das Working Capital zum Stichtag auf normalem Niveau liegt. Viele Preisdiskussionen entstehen nicht über das Multiple, sondern über diese Überleitung. Für formale Anlässe wie Erbfälle, Abfindungen oder Gerichtsverfahren wird meist ein Gutachten nach IDW S 1 erstellt; beim Verkauf entscheidet am Ende, was ein Käufer zu zahlen bereit ist.
Vorbereitung
Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn sind, desto weniger Spielraum bleibt dem Käufer für Abschläge in der Due Diligence. Eine Checkliste aus Käufersicht finden Sie unter Due Diligence beim Share Deal.
Zeitplan
Ein strukturierter Verkauf mit mehreren Bietern dauert von der Vorbereitung bis zum Closing häufig neun bis 18 Monate. Der größte Zeitfaktor ist fast nie der Notartermin, sondern unvollständige Unterlagen und Nachverhandlungen nach der Due Diligence. Die Phasen im Detail beschreibt Unternehmensverkauf: der Prozess.
| Phase | Typische Dauer | Inhalt |
|---|---|---|
| Vorbereitung | 2 bis 4 Monate | Bereinigte Zahlen, Bewertung, Steuerstruktur, Informationsmemorandum, Datenraum |
| Käuferansprache | 2 bis 4 Monate | Kurzprofil, Vertraulichkeitsvereinbarungen, indikative Angebote |
| Letter of Intent und Due Diligence | 2 bis 4 Monate | Exklusivität, Prüfung durch Käufer und Berater, Managementgespräche |
| Kaufvertrag und Beurkundung | 1 bis 2 Monate | Verhandlung des Kaufvertrags, Signing beim Notar |
| Closing | Sofort bis 3 Monate | Vollzugsbedingungen wie Kartellfreigabe, Investitionsprüfung oder Zustimmungen Dritter, Kaufpreiszahlung |
| Direktverkauf an Tactical | 6 bis 12 Wochen nach indikativem Angebot | Ersteinschätzung in 72 Stunden, fokussierte Prüfung, ein Verhandlungspartner |
Erfahrungswerte, keine Zusage. Die Dauer hängt vor allem von der Qualität der Unterlagen, der Zahl der Bieter und behördlichen Freigaben ab.
Schulden
Beim Share Deal bleiben alle Verbindlichkeiten in der GmbH. Wirtschaftlich übernimmt sie der Käufer, und sie mindern den Kaufpreis für die Anteile. Üblich ist eine Bewertung auf Basis cash-free und debt-free: Bankdarlehen und Gesellschafterdarlehen werden zum Closing abgelöst oder vom Kaufpreis abgezogen.
Wichtig für den Gesellschafter persönlich: Bürgschaften, Grundschulden auf privaten Immobilien und andere persönliche Sicherheiten für Kredite der GmbH erlöschen durch den Anteilsverkauf nicht. Ihre Ablösung oder eine Freistellung durch den Käufer gehört in den Kaufvertrag. Gesellschafterdarlehen werden in der Regel mitverkauft oder zum Closing zurückgeführt.
Ist die GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet, gelten die Insolvenzantragspflichten nach § 15a InsO unabhängig von laufenden Verkaufsgesprächen. Ein Verkauf kann Teil einer Sanierung sein, er ersetzt aber nicht die Antragspflicht. Angebote, eine insolvenzreife GmbH gegen Gebühr zu übernehmen und still abzuwickeln, sind für den Verkäufer mit erheblichen straf- und haftungsrechtlichen Risiken verbunden. Wie ein Verkauf mit Schulden seriös funktioniert, beschreiben GmbH mit Schulden verkaufen und Firma verkaufen trotz Verlusten.
Sonderfall
Manche Gesellschafter wollen nach Einstellung des Geschäfts die leere GmbH verkaufen, um sich die Liquidation zu sparen. Der Markt dafür ist klein und die Preise sind niedrig. Wird ein inaktiver Mantel mit neuem Geschäft gefüllt, behandelt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs das als wirtschaftliche Neugründung: Sie muss dem Registergericht offengelegt werden, und die Gesellschafter haften, wenn das Stammkapital zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gedeckt ist.
Auch steuerliche Verlustvorträge sind in der Regel kein Verkaufsargument. Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % der Anteile übertragen, gehen sie nach § 8c KStG grundsätzlich unter. Ausnahmen gelten für bestimmte Konzernumstrukturierungen, soweit stille Reserven vorhanden sind, und für den fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG, der einen fortgeführten Geschäftsbetrieb voraussetzt. Bei einem leeren Mantel greifen sie praktisch nicht. Für eine GmbH ohne Geschäftsbetrieb ist die geordnete Liquidation meist der sauberere Weg.
Ablauf
Auf Basis weniger Eckdaten: verkaufbar oder nicht, an wen, in welcher Form und mit welchen offenen Punkten. Schriftlich und vertraulich.
Bereinigte Zahlen, Preisspanne, Struktur mit Ihrem Steuerberater, Unterlagen und Datenraum.
Ansprache ausgewählter Käufer oder direktes Angebot von Tactical, Letter of Intent, Due Diligence, Kaufvertrag mit Ihrem Anwalt.
Beurkundung, Vollzug, Kaufpreiszahlung, neue Gesellschafterliste. Auf Wunsch begleiten wir die Übergabe operativ.
Mehr als Beratung
Wir kennen beide Seiten des Tisches. Wir beraten Gesellschafter beim Verkauf und erwerben selbst Unternehmen aus eigener Bilanz, ohne festen Fondslebenszyklus. Deshalb wissen wir, worauf ein Käufer in der Due Diligence achtet und wo Verkäufer Wert verschenken.
Kommt Tactical als Käufer in Betracht, legen wir das offen und schriftlich dar. Sie entscheiden frei, ob Sie unser Angebot annehmen oder weitere Käufer ansprechen; die Bewertung lassen wir in diesem Fall durch unabhängige Dritte plausibilisieren. Nicht jede GmbH passt zu unseren Kriterien. Dann sagen wir das früh und nennen Wege, die besser passen, etwa einen strukturierten Bieterprozess oder die Nachfolgebörsen der Kammern. Mehr unter Erwerb und Prozess.
Häufige Fragen
Beim Share Deal immer. Sowohl der Kaufvertrag als auch die Abtretung der Geschäftsanteile müssen nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG notariell beurkundet werden, und zwar vollständig mit allen Nebenabreden. Der Notar reicht anschließend die neue Gesellschafterliste beim Handelsregister ein. Beim Asset Deal ist eine Beurkundung nur in bestimmten Fällen erforderlich, etwa wenn Grundstücke mitverkauft werden oder die GmbH ihr gesamtes Vermögen überträgt.
Für eine natürliche Person mit mindestens 1 % Beteiligung sind nach dem Teileinkünfteverfahren 60 % des Veräußerungsgewinns mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern. Beim Spitzensteuersatz von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag ergibt sich so eine Belastung von gut 26 % des Gewinns, mit Reichensteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer entsprechend mehr. Hält eine Holding-GmbH die Anteile, liegt die Belastung durch § 8b KStG meist bei etwa 1,5 %, solange der Erlös in der Holding bleibt. Die genaue Rechnung gehört zum Steuerberater.
Nicht für GmbH-Anteile im Privatvermögen. Der Freibetrag von 45.000 Euro nach § 16 Abs. 4 EStG und der ermäßigte Steuersatz nach § 34 Abs. 3 EStG sind für den Verkauf eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils vorgesehen, etwa bei einer GmbH & Co. KG. Beim Verkauf von GmbH-Anteilen gibt es nur den kleinen Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG, der bei üblichen Kaufpreisen vollständig abgeschmolzen ist. Sonderfälle wie Anteile im Betriebsvermögen sollte der Steuerberater prüfen.
Ein strukturierter Verkaufsprozess mit mehreren Bietern dauert von der Vorbereitung bis zum Closing häufig neun bis 18 Monate. Schneller geht es, wenn die Unterlagen vor der ersten Käuferansprache vollständig sind und die Steuerstruktur feststeht. Bei einem Direktverkauf an Tactical erfolgt das Closing typischerweise sechs bis zwölf Wochen nach dem indikativen Angebot.
Ja. Beim Share Deal bleiben die Schulden in der Gesellschaft und werden beim Kaufpreis berücksichtigt; in Krisenfällen ist ein symbolischer Kaufpreis nicht ungewöhnlich. Persönliche Bürgschaften des Gesellschafters erlöschen dadurch nicht und müssen im Vertrag geregelt werden. Ist die GmbH insolvenzreif, gehen die gesetzlichen Antragspflichten vor. Mehr unter GmbH mit Schulden verkaufen.
Ja. Teilverkäufe mit Rückbeteiligung, gestaffelte Übergaben mit Kauf- und Verkaufsoptionen oder ein Verkauf in Tranchen sind üblich, gerade wenn der Verkäufer noch einige Jahre mitarbeiten will. Steuerlich gilt § 17 EStG auch für Teilverkäufe. Welche Zustimmungs-, Vorkaufs- oder Mitverkaufsrechte die übrigen Gesellschafter haben, ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag.
Wenn Substanz, Markt und Struktur zu unseren Kriterien passen, ja: als Share Deal oder Asset Deal, auch in Nachfolge- und Krisensituationen, aus eigener Bilanz. Innerhalb von 72 Stunden erhalten Sie eine schriftliche Ersteinschätzung, ob ein Erwerb für uns in Frage kommt. Passt die GmbH nicht zu uns, sagen wir das offen und können Sie trotzdem beim Verkauf an einen anderen Käufer begleiten.
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Drei Zeilen genügen. Der Gründungspartner meldet sich persönlich, vertraulich und mit einer konkreten Einordnung.